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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt Verfahren für die Bestimmung der Beständigkeit der Farbe von Textilien jeglicher Art fest, die allen Formen industrieller Waschvorgänge unterzogen wurden. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 38 "Textiles" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 248 "Textilien und textile Erzeugnisse" erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-05-11 AA "Farbechtheit von Textilien - Deutsche Echtheitskommission DEK e.V." im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 105-C12:2006-04 .
Gegenüber DIN EN ISO 105-C12:2006-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) ISO 105-F:1985 wurde zurückgezogen, und die Prüfbedingungen der industriellen Wäsche werden nur selten für textile Flächengebilde aus empfindlichen Fasern (z. B. Seide oder Wolle) verwendet; daher war ISO 105-C12:2004/Cor 1:2007 nicht geeignet, in dieses Verfahren aufgenommen zu werden; b) Einfügen von ISO 3696 und Ersetzen von ISO 105-A01:1994 durch ISO 105-A01 in Abschnitt 2; c) Änderung der Überschrift des Abschnitts von "Reagenzien" in "Reagenzien und Materialien" in Abschnitt 5 (ehemaliger Abschnitt 4); d) Hinzufügen von "Andere geeignete Reinigungsmittel können verwendet werden, sofern zwischen den beteiligten Parteien vereinbart." in 5.1 (ehemals 4.1); e) in 5.3 (ehemals 4.3) Klarstellung, dass es sich bei 30 % um den Massenanteil handelt; f) Hinzufügen von Natriumpercarbonat als optionales Reagenz in 5.6, 8.1.3, Tabelle 1 und Abschnitt A.1 (ehemals 4.6, 7.1.3, Tabelle 1 und Abschnitt A.1); g) Ersetzen von "ISO 105-A01:1994, siehe 8.2" durch "nach ISO 3696" in 5.7 (ehemals 4.7); h) Verschieben von "Begleitgewebe" und "Graumaßstäbe" in den Abschnitt "Reagenzien und Materialien"; i) Hinzufügen der Aussage "entweder mit einem Mehrfaser-Begleitgewebe oder zwei Einzelfaser-Begleitgeweben nach ISO 105-A01." in 5.8 (ehemals 5.4); j) Streichen von "Die Probe ist für 24 h vor der Bewertung zu konditionieren, um die durch die Wärme verursachte vorübergehende Änderung der Farbe zu berücksichtigen." (ehemals 5.6); k) Einfügen von "Waage, mit einer Auflösung von 0,01 g" in Abschnitt 6 (ehemaliger Abschnitt 5); l) Hinzufügen des Maßes des Mehrfaser-Begleitgewebes vom Typ TV als "80 mm × 100 mm" in 7.2 (ehemals 6.2); m) Überarbeitung von Bild 1; n) Ersetzen von "Mischer" durch "mechanischer Rührer" in 8.1 (ehemals 7.1); o) Ersetzen von "fließendem Leitungswasser für 10 min" durch "fließendem Leitungswasser..., bis sie sauber sind" und Hinzufügen einer ANMERKUNG zur Überprüfung des Reinheitsgrades der gespülten Messprobe in 8.2.2 (ehemals 7.2.2); p) Überarbeitung der Anforderung an die Konditionierung der Messprobe in 8.2 (ehemals 7.2); q) Verbesserung des Inhalts im Prüfbericht; r) Überarbeitung von Anhang A von "informativ" zu "normativ"; s) Verbesserung von Gleichung (A.1); t) Aktualisierung des Literaturverzeichnisses.