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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet, um ein Mittel zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie für Sportboote nach der neuen Konzeption der EU-Richtlinie 94/25/EG mit der Änderung 2003/44/EG bereitzustellen.
Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen der vorgenannten Richtlinie für Sportboote im Anhang 1 A, 5.3 bezüglich sicherheitstechnischer Anforderungen an die elektrischen Systeme, hier Kleinspannungs-Gleichstrom-Anlagen, ausgenommen Gleichstrom-Energieerzeugung und Gleichstrom-Antriebssysteme. Sie ermöglicht Herstellern und Käufern von Booten Rechtssicherheit durch höchste Konformitätsvermutung gegenüber dem betreffenden Teil der gesetzlichen Anforderungen.
Die Anforderungen dieser Norm müssen beim Entwurf, bei der Errichtung und Wartung von Gleichstromanlagen auf kleinen Wasserfahrzeugen eingehalten werden, um der vorstehend genannten Richtlinie zu entsprechen.
Diese Norm dient der Sicherheit von elektrischen Systemen, dem Zündschutz und dem Brandschutz auf kleinen Wasserfahrzeugen. Anwender dieser Norm müssen zusätzlich die Anforderungen weiterer Normen erfüllen, auf die in diesem Dokument verwiesen wird.
Diese Norm ersetzt den Norm-Entwurf DIN EN ISO 10133:2011 und das Vorgängerdokument DIN EN ISO 10133:2002.
Für diese Norm ist das Gremium ISO/TC 188/WG 10 zuständig, das national durch den Arbeitskreis NA 132-08-01-10 AK "ISO/TC 188/WG 10 Elektrische Anlagen" gespiegelt wird.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 10133:2002-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 13297:2021-07 .
Dieser Artikel wurde geändert durch: DIN EN ISO 10133/A100:2017-12
Gegenüber DIN EN ISO 10133:2002-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ausnahme der elektrischen Motorinstallation im Anwendungsbereich gestrichen; b) Definition für "Haupterdungspunkt" und "selbstbegrenzend" neu aufgenommen, Definition für "Masse des Wasserfahrzeuges/Erdung des Wasserfahrzeuges", "zugänglich" und "leicht zugänglich" gestrichen, teilweise Benennungen und Definitionen geändert; c) Anforderungen an Art und Ausführung des Haupterdungspunktes definiert; d) zulässiger Spannungsabfall von 3 % für bestimmte Komponenten eingeführt; e) Zulässigkeit des Einbaus von Batterien bei mechanischer Trennung von Teilen des Kraftstoffsystems in 5.6 aufgenommen; f) Anforderungen an Leiter in Motorräumen aufgenommen und Befestigungsabstände geändert; g) Überstromschutz für geschützt geführte Leiter, die nicht an einer Batterie angeschlossen sind, aufgenommen; h) informativer Anhang C "Empfohlene Systemprüfungen" gestrichen; i) informativer Anhang D "Ergänzende Normen mit kurzer Inhaltsbeschreibung" gestrichen; j) informativer Anhang C "Mögliche Anordnung von Überstromschutzeinrichtungen" aufgenommen; k) redaktionelle Änderungen vorgenommen.
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