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Norm [AKTUELL]
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Dieser Teil von IEC 63138, der eine Rahmenspezifikation (SS; englisch: sectional specification) ist, enthält Informationen und Regeln zur Erstellung von Bauartspezifikationen (DS; englisch: detail specifications) für Rundsteckverbinder der MQ4-Serie mit vier HF-Kanälen sowie den Vordruck für die Bauartspezifikation. In diesem Dokument werden auch die Maße des Steckgesichts der Rundsteckverbinder der MQ4-Serie einschließlich Lehreninformationen sowie aus IEC 63138-1 ausgewählte Prüfungen festgelegt, die auf alle Bauartspezifikationen für Rundsteckverbinder der MQ4-Serie anwendbar sind. Es gibt elektrische-, mechanische und Umweltbezogene-Prüfwerte, Bemessungswerte oder Merkmale an. Dazu wird die Referenz auf die relevante IEC-Norm angegeben, sowie die Werte für den entsprechenden Parameter. Es gibt keine Einschränkungen im Anwendungsbereich des Dokuments. Rundsteckverbinder der MQ4-Serie können in mobilen Kommunikationssystemen und in anderen Kommunikationseinrichtungen zum Beispiel für den 5G-Mobilfunk verwendet werden. Diese Norm erhöht durch ihre Anwendung die Investitionssicherheit für Hersteller und Anwender und gibt Prüflaboren und Herstellern definierte Angaben zur Prüfung. Bauartspezifikationen können anhand dieser Norm erstellt werden.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN IEC 63138-2:2022-05 .
Gegenüber DIN EN IEC 63138-2:2022-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung der Positionsangabe für zusätzlichen Führungskeil und zusätzliche Nut von 0,1 in 0,05 in Bild 1, Bild 2, Bild 3, Bild 7 und Bild 8; b) Änderung von Maß „q“ von mindestens 1,60 in mindestens 1,65 in Tabelle 1; c) in Bild 4 wurde eine elektrische Bezugsebene hinzugefügt; d) in Tabelle 1 wurden Maße hinzugefügt; e) Änderung von Maß „n“ von höchstens 1,55 in höchstens 1,50 in Tabelle 2, Tabelle 3 und Tabelle 7; f) Aktualisierung einiger Maße in Bild 4 und Tabelle 4; g) Änderung von Maß „a“ von mindestens 7,50 in mindestens 7,52 und von höchstens 7,60 in höchstens 7,58 in Tabelle 7; h) Aktualisierung einiger Maße in Bild 8 und Tabelle 8; i) Änderung der mechanischen Kompatibilität (Kuppelbarkeit) von 50 N in 60 N in 4.2.3 und 4.2.4.