Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument ist anwendbar für Elektronenlinearbeschleuniger-Anlagen für die zerstörungsfreie Prüfung mittels Röntgenstrahlung im Energiebereich von 1 MeV bis 15 MeV, eingeschlossen die Beschleunigerausrüstung für radiografische Filme, Computer-Radiographie mit Speicherfolien (CR), Echtzeit-Bildgebung, digitale Matrixdetektoren (DDA) und industrielle Computer-Tomographie (CT). Das Dokument legt die Regeln für die Bezeichnung, Technische Anforderungen, Prüfverfahren, Überprüfungen, Kennzeichnung, Verpackung, Transport, Lagerung und die Begleitpapiere für Elektronenlinearbeschleuniger-Anlagen zur zerstörungsfreien Prüfung (ZfP) fest. Gegenüber DIN EN IEC 62976 (VDE 0412-30):2020-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in der englischen Fassung wurde in der Überschrift von Abschnitt 8 und 8.1 „marking“ durch „signage“ ersetzt (deutsche Fassung unverändert), entsprechend auch in der Aufzählung im 1. Absatz von Abschnitt 1; b) in 6.4.3 wurde eine Anforderung bezüglich des Korrektionsfaktors für die Dosimeterkammer aufgenommen; c) 8.5.2 bezieht sich jetzt auf die Konformitätserklärung des Herstellers.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN IEC 62976:2020-02; VDE 0412-30:2020-02 .
Gegenüber DIN EN IEC 62976 (VDE 0412-30):2020-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in der englischen Fassung wurde in der Überschrift von Abschnitt 8 und 8.1 „marking“ durch „signage“ ersetzt (deutsche Fassung unverändert), entsprechend auch in der Aufzählung im 1. Absatz von Abschnitt 1; b) in 6.4.3 wurde eine Anforderung bzgl. des Korrektionsfaktors für die Dosimeterkammer aufgenommen; c) in 8.5.2 bezieht sich jetzt auf die Konformitätserklärung des Herstellers.