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Norm [AKTUELL]
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Die Norm DIN EN 62923-1 "Navigations- und Funkkommunikationsgeräte und -Systeme für die Seeschifffahrt - Brücken Alert Management Teil 1: Betriebs- und Leistungsanforderungen, Prüfverfahren und geforderte Prüfergebnisse" legt die titelgebenden Betriebs- und Leistungsanforderungen, Prüfverfahren und geforderten Prüfergebnisse für das Brücken-Alert-Management (BAM) fest. Die vorliegenden Leistungsanforderungen enthalten die zur Verbesserung der Betriebssicherheit erforderlichen Anforderungen für eine harmonisierte Darstellung und Bearbeitung von Brücken-Alerts und spezifizieren ein zentrales Alert-Management (CAM). Die Norm ist somit für alle auf der Brücke angezeigten Alerts und an die Schiffsbrücke übertragenen Alerts anwendbar. Die im Brücken-Alert-Management (BAM) definierten Anforderungen betreffen alle Geräte, welche Alerts auf der Brücke verarbeiten und darstellen. Die Norm formuliert Konstruktionsprinzipien, inklusive Hinweise zur Nachrüstung, um die Betriebssicherheit zu erhöhen. Die Norm enthält Anleitungen zur Verknüpfung von BAM-konformen Geräten mit verbleibenden nicht-BAM-konformen Geräten. Die Norm unterstützt die Brückenmannschaft zuverlässig bei der Aufrechterhaltung des sichereren Schiffsbetriebes und ermächtigt die Besatzung aufmerksamkeitsfordernde Situationen und deren Ursachen zu erkennen und notwendige Maßnahmen zu treffen. Genormte Alert- und Gruppenkennzeichen und weitere Zusatzfunktionen sind in der DIN EN 62923-2 festgelegt. Zuständig ist das DKE/K 738 "Elektronische Navigationsinstrumente" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.