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Norm [AKTUELL]

DIN EN IEC 62311:2020-12

VDE 0848-311:2020-12

Bewertung von elektrischen und elektronischen Einrichtungen in Bezug auf Begrenzungen der Exposition von Personen in elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz) (IEC 62311:2019); Deutsche Fassung EN IEC 62311:2020

Englischer Titel
Assessment of electronic and electrical equipment related to human exposure restrictions for electromagnetic fields (0 Hz to 300 GHz) (IEC 62311:2019); German version EN IEC 62311:2020
Ausgabedatum
2020-12
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
45

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Einführungsbeitrag

Diese Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen EMF-Fachgrundnorm EN IEC 62311:2020 und ist identisch mit der zweiten Edition der Internationalen EMF-Fachgrundnorm IEC 62311 (Ausgabe 2019). Sie enthält Anforderungen zum Nachweis der Übereinstimmung von elektrischen und elektronischen Geräten beziehungsweise Einrichtungen mit Anforderungen zur Begrenzung der Exposition von Personen in elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz, soweit für diese Geräte beziehungsweise Einrichtungen keine spezifischen Produkt- oder Produktfamiliennormen im Hinblick auf die Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern bestehen. Für Geräte beziehungsweise Einrichtungen, die eine niedrige Strahlungsleistung aufweisen, gilt die entsprechende EMF-Fachgrundnorm für Geräte kleiner Leistung, EN 62479, deren Deutsche Fassung als DIN EN 62479 (VDE 0848-479) veröffentlicht wurde. Gegenüber der vorhergehenden Ausgabe der vorliegenden Norm wurde im Anwendungsbereich (Abschnitt 1) eine klare Unterscheidung zwischen unbeabsichtigten Strahlungsquellen und Nutzsendern eingeführt. Diese Norm legt die in Frage kommenden Basisgrenzwerte und/oder Referenzwerte für den Schutz von Personen nicht selbst fest, da deren Festlegung einen Gegenstand des angewendeten Beurteilungsschemas beziehungsweise -verfahrens darstellen, zum Beispiel die Festlegung von regional gültigen Grenzwerten. Daher wird in ihm der neutrale Terminus Expositionsgrenzwerte verwendet. Die in der Norm festgelegten Bewertungsverfahren können sowohl auf die Exposition der Allgemeinbevölkerung als auch auf die berufliche Exposition angewendet werden. Neben den erforderlichen Begriffsdefinitionen und den Bewertungsverfahren für die Übereinstimmung des betrachteten Geräts mit den Anforderungen werden auch Festlegungen zum Prüfbericht und zur Produktdokumentation gegeben. Betrachtet werden sowohl einzelne Feldquellen als auch die Überlagerung von Feldern mehrerer Quellen, wobei die in der vorhergehenden Ausgabe der Norm im Abschnitt 8 enthaltenen Festlegungen zur Überlagerung von Feldern mehrerer Quellen nach den Verfahren von ICNIRP beziehungsweise von IEEE in einen informativen neuen Anhang A verschoben wurden, da sie nur als Information in dieser Norm enthalten sein sollten. Hierbei wurden auch Informationen zur Summierung bei nicht sinusförmigen Feldern aufgenommen. Hinsichtlich der Anwendbarkeit der in der Norm tabellarisch aufgelisteten Bewertungsverfahren werden als geeignet erachtete Konformitätskriterien spezifiziert. Vor Beginn der Bewertung kann eine Analyse durchgeführt werden, um zu untersuchen, welche Teile (eines Geräts) elektromagnetische Felder aussenden oder ob das Gerät inhärent konform, das heißt aufgrund seiner Beschaffenheit nicht in der Lage ist, für die Bewertung relevante Felder abzustrahlen. Bewertungen sollten entsprechend einer Grund- oder Produkt- beziehungsweise Produktfamiliennorm durchgeführt werden. Die entsprechenden Normen werden in dieser Norm in der neu aufgenommenen Tabelle 1 genannt. Die Unsicherheit der Ergebnisse der Bewertung wird ebenfalls in dieser Norm behandelt und Verfahren zur Ermittlung der gesamten Unsicherheit werden beschrieben. Schließlich wurden die bisherigen Anhänge A bis G gestrichen, da die in ihnen enthaltenen Informationen inzwischen in anderen Normen enthalten sind, wie sie in der vorliegenden Norm in der Tabelle 1 aufgeführt werden.

Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 62311 (VDE 0848-211):2008-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Teilweise Umstrukturierung der Norm; b) Aufnahme einer Unterscheidung zwischen beabsichtigten und unbeabsichtigten Strahlungsquellen im Abschnitt 1 (Anwendungsbereich); c) Hinzufügung der beiden Anmerkungen im Abschnitt 1, mit denen u. a. festgestellt wird, dass die Bewertungsverfahren dieser Norm sowohl auf die Exposition der Allgemeinbevölkerung als auch auf die berufliche Exposition angewendet werden können; d) Hinzufügung weiterer normativer Verweisungen im Abschnitt 2; e) Anpassung der Definition des Begriffs 3.2 an die übliche Definition, Streichung der bisherigen Begriffe 3.7 und 3.9, wobei 3.7 am Ende von Abschnitt 3 als Abkürzung gebracht wird, und Hinzufügung der neuen Begriffe 3.27 und 3.28; f) Änderung des Flussdiagramms in Bild 1 in 5.3; g) Hinzufügung einer Festlegung in 5.3 zur Vorgehensweise, wenn Komponenten in Geräte eingebaut werden; h) Hinzufügung der neuen Tabelle 2 in 5.3; i) Änderung der Überschrift von Abschnitt 6 und Hinzufügung des allgemeinen Abschnitts 6.1; j) Überarbeitung von 6.2 zur Verbesserung der Festlegungen zur Behandlung der Messunsicherheit, u. a. Verallgemeinerung des zu Grunde gelegten Höchstwerts der erweiterten Unsicherheit einschließlich Ungleichung (1); k) Einordnung des bisherigen Abschnitts 6 hinter den bisherigen Abschnitt 8 und Anpassung der entsprechenden Abschnittsnummern; l) Straffung des Inhalts von 7.1 (vorher 8.1) und Hinzufügung der Anmerkungen 1 und 2; m) Hinzufügung von 7.2 mit Festlegungen zur Betrachtung von inhomogenen Feldern; n) Streichung des Punktes "Ergebnisse der Eignungsprüfung des Bewertungsverfahrens" bei der Darstellung der Ergebnisse im Bewertungsbericht nach 9.2.2; o) Verschiebung der Festlegungen des bisherigen Abschnitts 8 in einen neuen Anhang A, in dem verschiedene Summationsregimes informativ beschrieben werden; p) Hinzufügung von Werten für die berufliche Exposition für die Konstanten a und b sowie c und d in den entsprechenden Summationsformeln in A.1.2.1 (vorher 8.2) bzw. A.1.3 (vorher 8.3); q) Hinzufügung der Summationsformeln für den Frequenzbereich von 1 Hz bis 10 MHz aus den ICNIRP-Richtlinien von 2010 in A.1.2.1 (vorher 8.2); r) Streichung der bisherigen Anhänge A bis G zu Gunsten der Verwendung der entsprechenden Informationen aus den inzwischen veröffentlichten Grundnormen; s) Aktualisierung der Literaturhinweise.

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