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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument gilt für elektronische Leistungsumrichter für terrestrische PV-Anwendungen. Die Benennung Leistungsumrichter (PCE) bezeichnet Einrichtungen und Bauteile für das elektronische Umrichten elektrischer Leistung in eine andere Art elektrischer Leistung hinsichtlich Spannung, Strom und Frequenz. Dieses Dokument ist geeignet für den Gebrauch von PCE in Innenräumen und in Freiluftklimaten nach IEC 60721-3-3. Solche Einrichtungen sind möglicherweise unter anderem netzgekoppelte und netzunabhängige PCE, Gleichspannungswandler und Batterieladewandler und Batterieladeregler. Dieses Dokument behandelt PCE, die mit PV-Anlagen verbunden sind, deren höchste Nennspannung im Stromkreis 1 500 V Gleichspannung nicht übersteigt. Die Einrichtungen dürfen auch mit Systemen mit einer höchsten Spannung von 1 000 V Wechselspannung am Netzstromkreis und mit nicht mit dem Netz verbundenen Wechselstromlasten sowie mit anderen Gleichstromquellen oder Laststromkreisen wie Batterien verbunden werden. Sofern bestimmte Zubehörteile vom Hersteller und durch Modelle in der Gebrauchsanweisung für den PCE festgelegt sind, werden diese Teile mit dem PCE geprüft. Dieses Dokument legt die Anforderungen der IEC für die Bauarteignung von Leistungsumrichtern (PCE) für den Langzeitbetrieb in terrestrischen photovoltaischen (PV-)Systemen fest. Dieses Dokument behandelt keine Kennwerte anderer Stromversorgungsquellen als photovoltaische Systeme wie Windenergieanlagen, Brennstoffzellen, drehende elektrische Maschinen und so weiter. Dieses Dokument behandelt keine Kennwerte von Einrichtungen zum elektronischen Leistungsumrichten, die vollständig in PV-Module integriert sind. Für diese Arten von Geräten liegen eigene Normen vor oder sind in Vorbereitung. Es ist jedoch für Geräte anwendbar, für die der Hersteller ausdrücklich festgelegt hat, dass sie vollständig vom PV-Modul abgenommen und anschließend wieder angebracht werden können, oder wenn die Eingangs- und Ausgangsanschlüsse bewertet werden können und ein Lastenheft für den PCE verfügbar ist. Geräte, die diese Anforderungen erfüllen, dürfen als einzelne Prüflinge unabhängig vom PV-Modul geprüft werden. Dieses Dokument gilt nicht für Leistungsumrichter mit einem integrierten (= eingebauten) elektrochemischen Energiespeicher (zum Beispiel Blei- oder Lithium-Ionen-Batterien). Es ist jedoch für Einrichtungen anwendbar, für die der Hersteller eine vollständige Entfernung des elektrochemischen Energiespeichers vom Leistungsumrichter festlegt und zulässt, so dass eine eigenständige Bewertung des PCE bei entfernter Speichereinrichtung möglich wird. Gegenüber DIN EN 62093 (VDE 0126-20):2005-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel geändert; b) in dieser Ausgabe liegt der Schwerpunkt auf der Bauarteignung von Leistungsumrichtern (PCE, englisch: power conversion equipment), und es entfallen die Abschnitte zur Prüfung der Bauarteignung anderer Abgleichkomponenten (BOS, englisch: balance of system); c) obwohl viele Abschnittstitel gegenüber der ersten Ausgabe unverändert bleiben, wurden wesentliche Änderungen vorgenommen; d) während die erste Ausgabe die Anforderungen für die Bauarteignung von BOS-Bauteilen festlegt, die in terrestrischen photovoltaischen (PV-)Systemen verwendet werden, ist diese Ausgabe auf Leistungsumrichter beschränkt; e) die Prüfprotokolle wurden geändert. Der Zweck der hier angegebenen Prüffolgen ist die Bestimmung einer Grundstufe der Haltbarkeit und der möglichst kostengünstige und zeitsparende Nachweis dafür, dass der Leistungsumrichter seine Leistungsmerkmale beibehält, nachdem er lang anhaltend den hier beschriebenen simulierten Beanspruchungen durch die Umgebung, die auf den vorgesehenen Einsatzbedingungen nach den Festlegungen des Herstellers beruhen, ausgesetzt wurde.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 62093:2005-12; VDE 0126-20:2005-12 .
Gegenüber DIN EN 62093 (VDE 0126-20):2005-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel geändert; b) in dieser Ausgabe liegt der Schwerpunkt auf der Bauarteignung von Leistungsumrichtern (PCE, en: power conversion equipment), und es entfallen die Abschnitte zur Prüfung der Bauarteignung anderer Abgleichkomponenten (BOS, en: balance of system); c) obwohl viele Abschnittstitel gegenüber der ersten Ausgabe unverändert bleiben, wurden wesentliche Änderungen vorgenommen; d) während die erste Ausgabe die Anforderungen für die Bauarteignung von BOS-Bauteilen festlegt, die in terrestrischen photovoltaischen (PV-)Systemen verwendet werden, ist diese Ausgabe auf Leistungsumrichter beschränkt; e) die Prüfprotokolle wurden geändert.