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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN IEC 61000-6-4:2019, die die Internationale Norm IEC 61000-6-4:2018 übernimmt. Sie enthält Anforderungen zur Störaussendung im Frequenzbereich 0 Hz bis 400 GHz von elektrischen und elektronischen Geräten, die für eine Benutzung in Industriebereichen vorgesehen sind, soweit für diese Geräte keine spezifischen Produkt- oder Produktfamiliennormen zur Störaussendung bestehen. Entsprechend dem im IEC-Leitfaden 107 niedergelegten Konzept beschreiben EMV-Fachgrundnormen die grundlegenden Anforderungen für die von ihnen erfasste elektromagnetische Umgebung, dienen als Leitlinie, an der produktspezifische EMV-Anforderungen orientiert werden können, und enthalten EMV-Festlegungen für Produkte beziehungsweise Produktfamiliennormen, für die keine produktspezifischen EMV-Anforderungen existieren. Hierfür legt diese Norm anschlussbezogen die entsprechenden Grenzwerte der Störaussendung, sowie - durch Verweisung auf als Grundnormen verwendete Normen - die zugehörigen Messverfahren fest. Die Festlegungen gelten für das Gehäuse sowie Niederspannungs-Wechselstrom-Netzanschlüsse und Anschlüsse für leitungsgebundene Netze des zu prüfenden Geräts - in der vorhergehenden Ausgabe der Norm noch als Telekommunikations- beziehungsweise Netzanschlüsse bezeichnet -, sofern der entsprechende Anschluss vorhanden ist. Die entsprechenden Störaussendungsgrenzwerte werden in den Tabellen 3 bis 5 in dieser Norm spezifiziert. Gegenüber der vorhergehenden Norm wurde der Anwendungsbereich gestrafft, in dem die Definition der elektromagnetischen Umgebung, die von dieser Norm erfasst wird, in den Begriffsteil (Abschnitt 3) verlagert wurde. Dort werden sie als neue Definition 3.1.12 gegeben. Hierbei wurde auch ein Abgleich mit der Umgebungsdefinition in der korrespondierenden Fachgrundnorm zur Störfestigkeit, IEC 61000-6-2, durchgeführt. Ferner wurden weitere Begriffsdefinitionen in den Abschnitt 3 aufgenommen. Weiterhin wurde im Abschnitt 4 eine neue Tabelle mit detaillierteren Festlegungen zu den Messanordnungen der verschiedenen Kategorien von Prüflingen ergänzt. Weiterhin wurden im Abschnitt 9 Festlegungen zur Umrechnung des anzuwendenden Grenzwerts bei Messungen der abgestrahlten Störaussendung aufgenommen, wenn eine andere Messentfernung als die in der jeweiligen Grenzwertspalte der Tabelle 3 definierte Bezugsentfernung gewählt wurde. Außerdem wurden in diesen Abschnitt Festlegungen zur oberen Messfrequenzgrenze in Abhängigkeit von der höchsten internen Frequenz des Prüflings ergänzt. Außerdem wurde der Abschnitt 7 zur Behandlung der Messgeräte-Unsicherheit überarbeitet und der bisherige Abschnitt 9 mit Festlegungen zur Anwendung von Grenzwerten bei der Konformitätsprüfung von Geräten aus der Serienfertigung wurde gestrichen und durch eine Anmerkung ersetzt, die im Abschnitt 8 "Übereinstimmung mit dieser Norm" (vorher Abschnitt 10) untergebracht wurde. Ferner wurden zwei neue informative Anhänge A und B hinzugefügt. Hierbei enthält der Anhang A Informationen zu möglichen Anforderungen für gleichstromversorgte Geräte. Der Anhang B beinhaltet Informationen zu Messungen in Vollabsorberräumen und zum Vergleich mit Messungen in Halbabsorberkammern beziehungsweise auf Freifeldmessplätzen sowie Vorschläge für mögliche polarisationsabhängige Grenzwerte zur Anwendung bei Messungen in Vollabsorberräumen. Schließlich wurde der Anhang ZZ überarbeitet, um ihn an die neuen Vorgaben anzupassen. Der Anhang dient der Darstellung des Zusammenhangs zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der abzudeckenden EMV-Richtlinie 2014/30/EU.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 61000-6-4:2011-09; VDE 0839-6-4:2011-09 .
Gegenüber DIN EN 61000-6-4 (VDE 0839-6-4):2011-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Umschreibung von Abschnitt 1 „Anwendungsbereich“ durch Verschiebung der Definition des von dieser Norm erfassten Umgebungsbereichs in den Abschnitt 3 „Begriffe“ und Bezugnahme im Abschnitt 1 auf diese Definition; b) Aktualisierung der normativen Verweisungen in Abschnitt 2; c) Hinzufügung weiterer Begriffe in 3.1, hierbei auch Verallgemeinerung der Bezeichnung von Anschlüssen, die zur Verbindung mit Telekommunikations- und anderen Netzen vorgesehen sind, in Anschlüsse für leitungsgebundene Netze; d) Hinzufügung weiterer Abkürzungen in 3.2; e) Hinzufügung von weiteren Festlegungen zur Messanordnung der Prüflinge in Abschnitt 4; f) Überarbeitung der Festlegungen im bisherigen Abschnitt 8 zur Behandlung der Messgeräte-Unsicherheit und Änderung der Nummer des Abschnitts in Abschnitt 7; g) Änderung der Nummer des bisherigen Abschnitts 10 in Abschnitt 8; h) Streichung des Abschnitt 9 mit Festlegungen zur Anwendung von Grenzwerten bei der Konformitätsprüfung von Geräten aus der Serienfertigung und Ersatz durch eine diesbezügliche Anmerkung, die im Abschnitt 8 untergebracht wurde; i) Zusammenfassung der bisherigen Abschnitte 7 und 11 und ihre Unterbringung im neu nummerierten Abschnitt 9; j) Hinzufügung von Festlegungen im Abschnitt 9 zur Umrechnung des anzuwendenden Grenzwerts bei Messungen der abgestrahlten Störaussendung, wenn eine andere Messentfernung als die in der jeweiligen Grenzwertspalte der Tabelle 3 definierte Bezugsentfernung gewählt wurde; k) Hinzufügung von Festlegungen im Abschnitt 9 zur oberen Messfrequenzgrenze in Abhängigkeit von der höchsten internen Frequenz des Prüflings; l) Hinzufügung von Anhang A mit Informationen zu möglichen Anforderungen für gleichstromversorgte Geräte; m) Hinzufügung von Anhang B mit Informationen zu Messungen in Vollabsorberräumen und zum Vergleich mit Messungen in Halbabsorberkammern bzw. auf Freifeldmessplätzen sowie mit Vorschlägen für mögliche polarisationsabhängige Grenzwerte zur Anwendung bei Messungen in Vollabsorberräumen; n) Hinzufügung von weiteren Literaturstellen in den Literaturhinweisen; o) Überarbeitung des Anhangs ZZ, um diesen an die neuen Vorgaben anzupassen.