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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm enthält die deutsche Fassung der zweiten Ausgabe der Europäischen Norm EN IEC 61000-3-11 (Ausgabe 2019-11) und ist identisch mit der zweiten Ausgabe der Internationalen Norm IEC 61000-3-11 (Ausgabe 2017-04). Sie enthält Festlegungen für Spannungsänderungen, Spannungsschwankungen und Flicker, die von elektrischen und elektronischen Geräten und Einrichtungen verursacht werden, die einen Bemessungsstrom ≤ 75 A je Leiter aufweisen, zum Anschluss an ein öffentliches Niederspannungs-Stromversorgungsnetz mit einer Nennspannung von 220 V bis 250 V oder von 400 V und einer Frequenz von 50 Hz vorgesehen sind und einer Sonderanschlussbedingung unterliegen. Der Anwendungsbereich dieses Entwurfs überlappt denjenigen der IEC 61000-3-3 bzw. EN IEC 61000-3-3 dahingehend, dass ersterer für Geräte und Einrichtungen mit einem Bemessungs-Eingangsstrom ≤ 16 A gilt. Für elektrische und elektronische Geräte und Einrichtungen, die einen Bemessungs-Eingangsstrom ≤ 16 A je Leiter haben, hat die Anwendung der IEC 61000-3-3 bzw. EN IEC 61000-3-3 Vorrang vor der Anwendung der IEC 61000-3-11 bzw. EN IEC 61000-3-11. Für solche Geräte und Einrichtungen, die die IEC 61000-3-3 bzw. EN IEC 61000-3-3 nicht erfüllen können, besteht die Möglichkeit der Prüfung auf Einhaltung der vorliegenden Norm. Diese Norm legt Grenzwerte und Prüfverfahren fest, die der Begrenzung der verursachten Spannungsänderungen, Spannungsschwankungen und Flicker dienen, wobei verschiedene Festlegungen durch Verweisung auf die IEC 61000-3-3 bzw. EN IEC 61000-3-3 übernommen werden. Die ermittelten Werte sind in den Unterlagen, die dem Kunden vor dem Kauf zur Verfügung gestellt werden, anzugeben und der Kunde ist darüber zu informieren, dass er gegenüber dem zuständigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, falls notwendig, bestätigen muss, dass das Gerät oder die Einrichtung nur an eine Versorgung angeschlossen wird, deren Impedanz kleiner oder gleich der nach der vorliegenden Norm ermittelten maximal zulässigen Netzimpedanz ist. Als weitere Möglichkeit kann für das Gerät oder die Einrichtung erklärt werden, dass das Gerät oder die Einrichtung nur zur Verwendung in Kundenanlagen vorgesehen ist, die ein Anschlussvermögen ≥ 100 A je Phase haben und von einem Verteilnetz mit einer Nennspannung von 400/230 V versorgt werden. Auch in diesem Fall muss der Kunde darüber informiert werden, dass er gegenüber dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen, falls notwendig, bestätigen muss, dass das Anschlussvermögen am Anschlusspunkt mit dem öffentlichen Netz für den Anschluss des Gerätes oder der Einrichtung ausreichend ist. Das Gerät oder die Einrichtung muss dann entsprechend gekennzeichnet werden. Ein Flussdiagramm zur Darstellung der Vorgehensweise bei der Prüfung, die zum Anschluss eines Gerätes oder einer Einrichtung führt, sowie die zugehörige Prüfschaltung sind im Anhang B der vorliegenden Norm gegeben. Gegenüber der vorhergehenden Ausgabe wurden im Wesentlichen die im Anhang A gegebenen Erläuterungen zu Flickerexponenten durch neue Erläuterungen ersetzt. Hinweis: Die deutsche Fassung der vorgenannten IEC 61000-3-3 bzw. EN IEC 61000-3-3 wurde als DIN EN IEC 61000-3-3 (VDE 0838-3) veröffentlicht.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 61000-3-11:2001-04; VDE 0838-11:2001-04 .
Gegenüber DIN EN 61000-3-11 (VDE 0838-11):2001-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einfügung der ANMERKUNG 2 im Abschnitt 1 Anwendungsbereich; b) Hinzufügung eines neuen ersten Absatzes im Abschnitt 4; c) Angabe anderer Beispiele für beaufsichtigte Geräte in Abschnitt 4 c); d) Einführung der Zwischenüberschrift 6.1 im Abschnitt 6 und entsprechende Anpassung der Nummern der nachfolgenden Abschnitte; e) Hinzufügung eines neuen fünften Absatzes in 6.1; f) Ersatz der Angabe des Spannungsabfalls (U) im ersten Spiegelstrich unter 6.2.1 durch die Angabe der größten Änderung des stationären Zustands einer Spannung (dc) und entsprechende Anpassung der nachfolgenden Anmerkung; g) Hinzufügung des letzten fünften Absatzes in 6.2.3; h) Streichung des ersten Abschnitts unter 6.3.1; i) Erweiterung der Festlegungen im letzten Absatz unter 6.3.2; j) Ersatz der bisherigen Informationen im Anhang A durch neue Informationen.