Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Im Zusammenhang mit der Bestimmung einer Brandgefahr beziehungsweise deren Potential durch elektrotechnische Produkte, spezifiziert dieser Teil der Normenreihe IEC 60695 Einzelheiten für die Prüfung mit dem Glühdraht, die als Brennbarkeitsprüfung zur Bestimmung der Glühdrahtbrennbarkeitszahl (GWFI) an Prüflingen aus festen elektrischen Isolierstoffen oder anderen festen Werkstoffen ausgeführt wird. Die Glühdrahtbrennbarkeitszahl (GWFI) ist die höchste durch das hier in DIN EN IEC 60695-2-12 (VDE 0471-2-12) beschriebene Norm-Prüfverfahren ermittelte Temperatur und bewertet nach folgenden Kriterien: Das Material entzündet sich entweder gar nicht oder eine Entzündung erlischt innerhalb von 30 s nach Entfernen des Glühdrahts, wobei das Prüf-Seidenpapier nicht entzündet. Gegenüber DIN EN 60695-2-12 (VDE 0471-2-12):2015-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im Hinblick auf Zeitspannen wurden Definitionen in Abschnitt 3 "Begriffe" hinzugefügt; diese wirken sich auf die Anwendung der Prüfung aus; b) die deutsche Fassung wurde in Abschnitt 2 an den aktuellen Standardtext angepasst. Die noch recht kurze Anwendungsdauer von DIN EN 60695-2-12 (VDE 0471-2-12) erlaubt noch kein Hervorheben typischer Beispiele.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60695-2-12:2015-01; VDE 0471-2-12:2015-01 .
Gegenüber DIN EN 60695-2-12 (VDE 0471-2-12):2015-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im Hinblick auf Zeitspannen wurden Definitionen in Abschnitt 3 "Begriffe" hinzugefügt; diese wirken sich auf die Anwendung der Prüfung aus; b) die deutsche Fassung wurde in Abschnitt 2 an den aktuellen Standardtext angepasst.