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Dieser Teil von IEC 60384 gilt für Festkondensatoren für Gleichspannung mit metallisierten Elektroden und Polyethylen-Terephthalat-Folien als Dielektrikum zur Verwendung in Geräten der Elektronik. Dieses Dokument legt für die beschriebene Art von Kondensatoren die bevorzugten Bemessungswerte und Eigenschaften fest, wählt aus IEC 60384-1 die geeigneten Qualitätsbewertungsverfahren, Prüfungen und Messverfahren aus und nennt allgemeine Anforderungen an das Betriebsverhalten. In Bauartspezifikationen, die auf diese Rahmenspezifikation Bezug nehmen, müssen die Schärfegrade der Prüfungen und die Anforderungen mindestens denen in dieser Spezifikation festgelegten entsprechen; schwächere sind nicht zulässig. Diese Kondensatoren können je nach Anwendungsbedingungen „selbstheilende Eigenschaften“ haben. Sie sind in erster Linie für Einsatzbedingungen vorgesehen, bei denen der Wechselspannungsanteil klein gegenüber der Bemessungsspannung ist. Es werden zwei Anforderungsstufen der Kondensatoren behandelt, Anforderungsstufe 1 für lange Lebensdauer und Anforderungsstufe 2 für allgemeine Anwendungen. Kondensatoren für die Funkentstörung und oberflächenmontierbare Festkondensatoren mit metallisierter Kunststofffolie aus Polyethylen-Terephthalat für Gleichspannung sind nicht eingeschlossen, werden jedoch in IEC 60384-14 beziehungsweise IEC 60384-19 behandelt. Für die Anwendung in diesem Dokument gelten die in IEC 60384-1 angegebenen sowie die folgenden Begriffe: - Kondensatoren der Anforderungsstufe 1 (lange Lebensdauer) sind Kondensatoren für lange Lebensdauer mit erhöhten Anforderungen an die elektrischen Parameter; - Kondensatoren der Anforderungsstufe 2 (allgemeine Anforderungen) sind Kondensatoren für allgemeine Anwendungen, bei denen die erhöhten Anforderungen an Kondensatoren der Anforderungsstufe 1 nicht erforderlich sind. Die Bemessungsspannung ist dabei die höchste Gleichspannung, die am Kondensator bei der Bemessungstemperatur dauernd anliegen kann. Bei der Kennzeichnung der Kondensatoren ist IEC 60384-1 zu beachten. Die in die Kennzeichnung aufzunehmenden Angaben werden üblicherweise aus der nachfolgenden Aufzählung ausgewählt; ihre relative Wichtigkeit entspricht der Rangreihung: - Nennkapazität; - Bemessungsspannung, - Grenzabweichung der Nennkapazität, - Kategoriespannung, - Jahr und Monat (oder Woche) der Herstellung, - Name des Herstellers oder Warenzeichen, - Klimakategorie, - Bauartbezeichnung des Herstellers und Verweisung auf die Bauartspezifikation. Im Abschnitt „Bevorzugte Bemessungswerte und Eigenschaften“ werden die bevorzugten Eigenschaften und bevorzugten Bemessungswerte definiert. Der Abschnitt „Qualitätsbewertungsverfahren“ erläutert: - die primäre Fabrikationsstufe, das ist das Wickeln des Kondensators oder der entsprechende Arbeitsgang, - die baulich ähnlichen Bauelemente, - die bestätigten Prüfberichte zu freigegebenen Losen, - das Bauartanerkennungsverfahren und - die Qualitäts-Konformitätsprüfung. Das Verfahren mit fester Stichprobengröße ist in IEC 60384-1 beschrieben. Die Stichprobe muss den Bereich der Kondensatoren repräsentieren, für den die Bauartanerkennung beantragt wird. Hierbei kann es sich um den vollständigen Bereich oder einen Teil des Bereichs handeln, der in der Bauartspezifikation angegeben ist. Die Stichproben müssen aus Prüflingen mit der niedrigsten und der höchsten Spannung bestehen und zu diesen Spannungswerten die niedrigsten und höchsten Kapazitätswerte enthalten. Sind mehr als vier Bemessungsspannungen gegeben, muss auch eine mittlere Bemessungsspannung geprüft werden. Für die Bauartanerkennung eines Bereiches ist somit die Prüfung von vier beziehungsweise sechs Werten (Kombinationen aus Kapazitätswerten/Bemessungsspannungen) erforderlich. Wenn der Bereich weniger als vier Werte umfasst, muss die Anzahl der Prüflinge der für vier Werte geforderten Anzahl entsprechen. Zwei (bei sechs Werten) oder drei (bei vier Werten) je Wert können als Ersatz für nicht konforme Prüflinge betrachtet werden, die dem Hersteller nicht zur Last gelegt werden dürfen. Die in Gruppe 0 angegebenen Zahlen gelten für den Fall, dass alle Gruppen zu prüfen sind. Ist das nicht der Fall, dürfen die Stückzahlen entsprechend vermindert werden. Wenn der Prüfplan für die Bauartanerkennung zusätzliche Gruppen enthält, müssen die für Gruppe 0 geforderten Prüflingsstückzahlen um die für die zusätzlichen Gruppen benötigten Prüflinge ergänzt werden. Im Abschnitt „Prüf- und Messverfahren“ sowie „Leistungsanforderungen“ wird erläutert: - die Sichtprüfung und Kontrolle der Maße, - die elektrischen Prüfungen, - die Widerstandsfähigkeit der Anschlüsse, - die Lötwärmebeständigkeit und Lötbarkeit, - der rasche Temperaturwechsel, - das Schwingen, - das Dauerschocken (wiederholte Schocks), - das Schocken, - die Reihenfolge klimatischer Prüfungen, - die feuchte Wärme - konstant, - die Dauerprüfung, - das Laden und Entladen, - die Lösemittelbeständigkeit des Bauelements und der Kennzeichnung. Gegenüber DIN EN 60384-2:2012-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) alle Teile des Dokuments wurden basierend auf den ISO/IEC-Richtlinien. Teil 2:2018 überarbeitet und mit anderen Dokumenten ähnlicher Art harmonisiert; b) die Dokumentenstruktur wurde so organisiert, dass sie der neuen, in TC 40 beschlossenen Rahmenspezifikation entspricht; c) die Tabellen und Abschnitt 5 wurden überarbeitet, um Wiederholungen und Widersprüche zu vermeiden.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60384-2:2012-09 .
Gegenüber DIN EN 60384-2:2012-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) alle Teile des Dokuments wurden basierend auf den ISO/IEC-Richtlinien, Teil 2:2018 überarbeitet und mit anderen Dokumenten ähnlicher Art harmonisiert; b) die Dokumentenstruktur wurde so organisiert, dass sie der neuen, in TC 40 beschlossenen Rahmenspezifikation entspricht; c) die Tabellen und Abschnitt 5 wurden überarbeitet, um Wiederholungen und Widersprüche zu vermeiden.
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