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Norm [AKTUELL]
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In den Anwendungsbereich dieser Norm fallen für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke bestimmte elektrische Wäscheschleudern als Einzelgeräte, und Wäscheschleudern in Waschmaschinen mit getrennten Behältern für Waschen und Schleudern mit einem Fassungsvermögen bis 10 kg trockener Textilien und einer Trommelumfangsgeschwindigkeit bis 50 m/s, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte beträgt. Nicht für den normalen Hausgebrauch bestimmte Geräte, die aber dennoch zu einer Gefahrenquelle für die Allgemeinheit werden können, zum Beispiel Wäscheschleudern, die von Laien in Läden, Kleinbetrieben und in der Landwirtschaft verwendet werden, und Wäscheschleudern zur gemeinschaftlichen Nutzung in Wohnblöcken oder in Waschsalons fallen in den Anwendungsbereich dieser Norm. Die Europäische Norm behandelt die vernünftigerweise vorhersehbaren Gefahren, die von den im Anwendungsbereich genannten Geräten und Maschinen ausgehen, unter Berücksichtigung aller betroffenen Personengruppen. Dabei wird jedoch Folgendes im Allgemeinen nicht berücksichtigt: - Kinder, die mit dem Gerät spielen; - den Gebrauch des Gerätes durch sehr junge Kinder; - der Gebrauch der Geräte durch junge Kinder ohne Beaufsichtigung. Es ist zu beachten, dass sehr schutzbedürftige Personen Bedürfnisse haben können, die über den in dieser Norm beschriebenen Stand hinausgehen. Diese Norm gilt nicht für: - Wäscheschleudern, die für Waschsalons bestimmt sind; - Wäscheschleudern, die ausschließlich für industrielle Zwecke bestimmt sind; - Wäscheschleudern, die zur Verwendung in Räumen vorgesehen sind, in denen besondere Bedingungen vorherrschen wie zum Beispiel korrosive oder explosionsgefährdete Bereiche (Staub, Dampf oder Gas).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60335-2-4:2020-07; VDE 0700-4:2020-07 .
Gegenüber DIN EN 60335-2-4 (VDE 0700-4):2020-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Text wurde an IEC 60335-1, 5. Ausgabe und deren Änderungen A1 und A2 angepasst; b) der Begriff „zugängliches Teil“ wurde durch den Begriff „Prüfsonde 18“ ersetzt; c) Prüfsonde 18 wurde für den Zugang zu aktiven Teilen ergänzt.