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Norm [AKTUELL]

DIN EN IEC 60079-10-1:2022-02

VDE 0165-101:2022-02

Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 10-1: Einteilung der Bereiche - Gasexplosionsgefährdete Bereiche (IEC 60079-10-1:2020 + COR1:2021); Deutsche Fassung EN IEC 60079-10-1:2021

Englischer Titel
Explosive atmospheres - Part 10-1: Classification of areas - Explosive gas atmospheres (IEC 60079-10-1:2020 + COR1:2021); German version EN IEC 60079-10-1:2021
Ausgabedatum
2022-02
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
123

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Einführungsbeitrag

Dieser Teil von IEC 60079 befasst sich mit der Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen, in denen Gefährdungen durch brennbare Gase oder Dämpfe auftreten können, welche dann als Grundlage zur Unterstützung bei der zweckmäßigen Auswahl und Installation von Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden können. Diese Norm ist zur Anwendung in Bereichen vorgesehen, in denen Entzündungsgefahr bestehen könnte durch das Vorhandensein von brennbaren Gasen oder Dämpfen als Gemisch mit Luft, sie gilt jedoch nicht für: a) schlagwettergefährdete Bergwerke; b) die Verarbeitung und Herstellung von Sprengstoffen; c) recht unerwartete extreme Funktionsstörungen oder seltene Fehlfunktionen, die über das Konzept der in dieser Norm behandelten anomalen Situationen hinausgehen; d) Räume, die für medizinische Zwecke benutzt werden; e) Wohnhäuser; f) wenn eine Gefahr aufgrund der Anwesenheit brennbarer Stäube oder brennbare Flusen entstehen kann, aber die Prinzipien der Beurteilung eines hybriden Gemisches verwendet werden können (siehe auch IEC 60079-102). Ein zusätzlicher Leitfaden für hybride Gemische ist in Anhang I bereitgestellt. Brennbare Nebel können sich zur gleichen Zeit bilden oder vorhanden sein wie brennbarer Dampf. In einem solchen Fall könnte die strikte Anwendung der Angaben in dieser Norm nicht geeignet sein. Flüssigkeiten, die wegen ihres hohen Flammpunktes als nicht gefährlich angesehen werden, können auch brennbare Nebel bilden, wenn sie unter Druck freigesetzt werden. In diesen Fällen sind die Einteilungen und Angaben dieser Norm nicht anwendbar. Informationen über brennbare Nebel finden sich in Anhang G. Für die Anwendung dieser Norm ist ein Bereich ein dreidimensionales Gebiet oder Raum. Atmosphärische Bedingungen schließen Abweichungen von den Bezugswerten 101,3 kPa (1013 mbar) und 20 °C (293 K) nach oben und nach unten ein, sofern diese Abweichungen eine zu vernachlässigende Auswirkung auf die Explosionseigenschaften der brennbaren Stoffe haben. In jeder Prozessanlage können, unabhängig von deren Größe, noch zahlreiche andere Zündquellen vorhanden sein als solche, die mit elektrischen Geräten zusammenhängen. Um in diesem Zusammenhang Sicherheit zu bieten, müssen geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Diese Norm ist zur Beurteilung im Hinblick auf andere Zündquellen anzuwenden. In dieser Norm werden die Folgen einer Zündung einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht berücksichtigt.

Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 60079-10-1 (VDE 0165-101):2016-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Löschen von Position e) aus den Ausnahmen des Anwendungsbereiches in Abschnitt 1; b) Einführung neuer Begriffe und Definitionen in Abschnitt 3; c) Einführung eines neuen Abschnittes 4.4.1 Zone vernachlässigbarerer Ausdehnung; d) Einführung eines neuen Abschnittes 5.3.1 für Brenngasanlagen; e) Aktualisierung der Tabelle A.1 in Anhang A, mit UBG und ihrer Spalte 15 mit der Überschrift "Datenquelle"; f) Aktualisierung des Flussdiagramms in Bild B.1, in Anhang B; Aktualisierung der Berechnungen für die Freisetzungsrate in Anhang B; g) Aktualisierung der Grafik in Bild B.2 entsprechend den aktualisierten Gleichungen für die Verdampfungsrate und die Lüftungsgeschwindigkeit von 0,25 m/s, in Anhang B; h) Abschaffung des Sicherheitsfaktors k und dessen Streichung aus der horizontalen Achse der Diagramme in den Bildern C.1 und D.1, in den Anhängen C und D; i) Beschränkungen für die Verwendung der Tabelle in Bild D.1, in Anhang D; j) Aktualisierung und Korrekturen in Anhang E; k) Aktualisierung von Anhang G mit brennbaren Nebeln; l) Einführung neuer Punkte in Tabelle K.1; m) Aufnahme neuer Positionen in den Literaturhinweisen.

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