Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieser Teil der Norm DIN EN 957 betrifft die Sicherheit von Kurbel- Trainingsgeräten, mit denen durch Drehen eines Kurbelmechanismus durch Bewegungen des Unterkörpers oder Oberkörpers eine Leistung erbracht wird. Die Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen für stationäre Trainingsfahrräder und Kurbel-Trainingsgeräte für den Oberkörper zusätzlich zu den allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen nach DIN EN 957-1 fest. DIN EN 957-5 gilt für stationäre Trainingsgeräte vom Typ stationäre Trainingsfahrräder und Kurbel-Trainingsgeräte für den Oberkörper (Typ 5), in den Klassen H (zur Verwendung im Heimbereich) sowie S und I (zur Verwendung in Trainingsräumen von Einrichtungen, wie zum Beispiel Sportvereinen, Schuleinrichtungen, Hotels, Sporthallen, Clubs, Studios und Rehabilitationszentren, deren Zugang und Aufsicht speziell vom Eigentümer geregelt sind) und in den Klassen A, B, C nach DIN EN 957-1. Für alle Zusatzgeräte, die zusammen mit stationären Trainingsfahrrädern und Kurbel-Trainingsgeräten für den Oberkörper zur Durchführung von zusätzlichen Übungen geliefert werden, gelten die Anforderungen nach DIN EN 957-1. Die Norm gilt nicht für Rollenständer, weil diese nicht in angemessener Weise gesichert werden können.
Die Norm DIN EN 957 "Stationäre Trainingsgeräte" besteht aus den folgenden Teilen:
Diese Europäische Norm wurde vom CEN/TC 136 "Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte" in der Arbeitsgruppe WG 4 "Stationäre Trainingsgeräte" erarbeitet, deren Sekretariat vom DIN gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-01-04 AA "Trainingsgeräte" im NASport.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 957-5:1996-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 20957-5:2017-04 .
Gegenüber DIN EN 957-5:1996-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderungen der Spezifikationen und Definitionen; b) Aufnahme von Liegerädern und Aufbauergometern, Anforderungen und Prüfverfahren; c) neue Anforderungen und Prüfverfahren für den Sitz und die Lenkstange; d) Aufnahme von Anforderungen und Prüfverfahren für Herzfrequenz-Überwachungs- und Herzfrequenz-Kontrollsysteme; e) Anforderungsänderung für gleichbleibenden Leistungsmodus; f) zusätzliche Anforderungen für den Handbetrieb und die Kennzeichnung; g) ausführlichere Beschreibung der bestehenden Anforderungen.