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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt ein grundlegendes Verfahren zur Bestimmung des petrographischen Typs von natürlichen Gesteinskörnungen fest. Es gelten die üblichen Anforderungen an das Verfahren und die Terminologie zur vereinfachten petrographischen Beschreibung. Die genaue petrographische Bestimmung der technischen Mineralogie und Petrographie für das Bauwesen oder sonstige spezifische Endanwendungen erfordert weitere Untersuchungen und ist daher vom Anwendungsbereich dieses Dokuments ausgeschlossen. Grundsätzlich verfügt ein qualifizierter Geologe (Petrograph), der Erfahrung mit den im Bauwesen verwendeten Werkstoffen hat und die Zusammensetzung der Lagerstätte kennt, über ausreichende Fähigkeiten, um Proben zu nehmen und das Gestein zu benennen. Zur genauen petrographischen Bestimmung sowie hinsichtlich der technischen Anforderungen für spezifische Anwendungen ist in den Literaturhinweisen eine Liste von Referenzliteratur angegeben, für die kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht. Dieses Dokument ist nur für natürliche Gesteinskörnungen anzuwenden. Es wird zur Beschreibung von Festgesteinen und Lockergesteinen verwendet. Es ist nicht für Beschreibung und Bestimmung von hergestellten oder rezyklierten Gesteinskörnungen anzuwenden. Der informative Anhang A bietet eine Orientierungshilfe zur petrographischen Nomenklatur. Es werden einfache petrographische Begriffe definiert, die für in Gesteinskörnungen verwendete Gesteinsarten gelten. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 154 "Gesteinskörnungen" erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-03-13 AA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 062/FGSV: Gesteinskörnungen; Prüfverfahren, Petrographie, Probenahme und Präzision" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 932-3:2003-12 .
Gegenüber DIN EN 932-3:2003-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde überarbeitet, um zu verdeutlichen, dass das Verfahren nur für eine vereinfachte (nicht präzise) petrographische Beschreibung natürlicher Gesteinskörnungen gilt und nicht für hergestellte oder rezyklierte Gesteinskörnungen. Im Anwendungsbereich und in der gesamten Norm wird nun der Begriff „petrographischer Typ“ verwendet, der auch in den Produktnormen verwendet wird. Anmerkung 1 wurde umformuliert, um die Rolle des Petrographs ohne normative Formulierungen zu verdeutlichen. Darstellung von Anhang A wurde eingefügt; b) Abschnitt 3 „Begriffe“ und Abschnitt 4 „Reagenz und Prüfeinrichtungen“ wurden erweitert; c) in Abschnitt 5, Abschnitt 6 und Abschnitt 7 wurden die Überschriften, die Struktur und die Texte überarbeitet; d) der Prüfbericht wurde überarbeitet; e) Anhang A wurde aktualisiert, umstrukturiert und um drei veranschaulichende Bilder erweitert; f) das Vorwort, die normativen Verweisungen und die Literaturhinweise wurden teilweise aktualisiert.