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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Um ihre Kunden zufrieden zu stellen, müssen Luft- und Raumfahrtorganisationen sichere und zuverlässige Produkte herstellen, die die Anforderungen der Kunden und der Aufsichtsbehörden erfüllen oder sogar übertreffen, und diese Produkte kontinuierlich verbessern. Die Globalisierung der Luft- und Raumfahrtindustrie und die sich daraus ergebende Unterschiedlichkeit regionaler/nationaler Anforderungen und Erwartungen erschweren die Erreichung dieses Ziels. Die Endprodukthersteller stehen vor der Herausforderung, die Qualitätssicherung und die Integration der Produkte, die sie von Lieferanten auf der ganzen Welt und auf allen Ebenen in der Lieferkette zugekauft haben, zu übernehmen. Organisationen, die Luft- und Raumfahrtprodukte liefern und verarbeiten, müssen Produkte an zahlreiche Kunden liefern, die ganz unterschiedliche Erwartungen und Anforderungen an die Qualität stellen. Die Luft- und Raumfahrtindustrie hat die Internationale Qualitätsmanagement-Gruppe (QM-Gruppe) der Luft- und Raumfahrt (IAQG) eingerichtet, um entscheidende Verbesserungen in Bezug auf Qualität und Sicherheit sowie Kostensenkungen im gesamten Wertestrom zu erzielen. Diese Organisation setzt sich aus Vertretern von Luft- und Raumfahrtunternehmen aus Nord- und Südamerika, dem asiatisch-pazifischen Raum und Europa zusammen. Die vorliegende Norm EN 9121:2009 wurde innerhalb der IAQG erarbeitet und von ASD-STAN, Fachbereich Qualität, für den IAQG-Sektor Europa veröffentlicht. Der Zweck dieses Dokuments besteht darin, den Inhalt und die Gestaltung des Auditberichts zum Hauptabschnitt 1 von EN 9100 (basiert auf ISO 9001:2000) festzulegen. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitssauschuss NA 131-05-01 AA "Grundlagen und Managementverfahren" im DIN Normenausschuss Luft- und Raumfahrt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 9121:2007-01 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 9101:2011-10 .
Gegenüber DIN EN 9121:2007-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im Anhang A wurde der Abschnitt 3 geändert, die Anweisungen und Anleitungen für die Auswertung wurden im Anhang B zusammengefasst; b) der Anhang B wurde entsprechend überarbeitet; c) im Anhang A, Fragebogenabschnitt 7.4 ist der Punkt 14 über die Verantwortlichkeit der Organisation für die Qualität sämtlicher zugekaufter Produkte entfallen; d) im Anhang A, Fragebogenabschnitt 8.3 ist im Punkt 43 die Anmerkung entfallen.