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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Änderung A1 zur Europäischen Norm EN 877:2000 wurde vom CEN/TC 203 "Gusseiserne Rohre, Formstücke und ihre Verbindungen" erarbeitet, dessen Sekretariat vom AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Für Deutschland war der Arbeitsausschuss NA 119-05-32 AA "Gussrohre für Abwasserkanäle und -leitungen" im NAW an der Bearbeitung beteiligt.
Die Norm DIN EN 877 legt Anforderungen, Prüfverfahren und die Bewertung der Konformität von Rohren aus Gusseisen und deren Verbindungen für die Entwässerung von Gebäuden fest.
Entprechend den Vorgaben des Mandates zur Ausarbeitung harmonisierter Europäischer Normen im Zusammenhang mit der EG-Bauprodukte-Richtlinie wurde eine Änderung der Norm EN 877:2000 zu Festlegungen zum Brandverhalten, zum Schallschutz und zur Bewertung der Konformität erforderlich. Die Änderung A1 enthält auch einen Anhang ZA (informativ), in dem die Abschnitte aufgeführt sind, die die grundlegenden Anforderungen der EG-Bauprodukte-Richtlinie betreffen.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 877:2010-01 .
a) Der Begriff "Typprüfung" wurde durch "Erstprüfung" ersetzt (siehe 3.11); b) Festlegungen zum Brandverhalten wurden unter Beachtung der Vorgaben zur Ausarbeitung Europäischer Normen, die Vorgaben von EG Richtlinien (hier EG-Bauproduktenrichtlinie) betreffen, überarbeitet (siehe 4.1.3); c) Festlegungen zum Schallschutz wurden geändert (Abschnitt 1, Begriffe 3.1.14 und 3.1.15, in 4.2 und in 5.2); d) Anforderungen zur Freisetzung gefährlicher Stoffe wurden neu aufgenommen (siehe 4.1.5); e) Die Anmerkung zu DN 75 wurde gestrichen (siehe Tabelle 1); f) Anforderungen zur Entzündbarkeit der Außenbeschichtungen wurden geändert (siehe 4.6.3 und 5.7.3.3); g) Die zulässigen Werkstoffe für Hülsen und Spannelemente wurden von "X8CrTi17 oder X8CrNb17" in "X3CrTi17 oder X3CrNb17" geändert (siehe 4.7.3.1); h) Festlegungen zur Konformitätsbewertung wurden vollständig überarbeitet (siehe Anhang D); i) Informationen zu einigen Produkteigenschaften wurden den Vorgaben der EG Bauproduktenrichtlinie angepasst (siehe Anhang F); j) Informationen zum Verfahren zur Berechnung für den Berennwert der Außenbeschichtung von eingebauten Produkten wurden hinzugefügt (siehe Anhang G); k) Anforderungen zur Prüfung des Brandverhaltens wurden hinzugefügt (siehe Anhang H); l) Über Abschnitte, die grundlegende Anforderungen oder andere Vorgaben der EG Bauproduktenrichtlinie betreffen, wurde informiert (siehe Anhang ZA);