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Norm [AKTUELL]
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In der Norm ist ein Verfahren zur Bestimmung suspendierter Stoffe in Rohwasser, Abwasser und Kläranlagenabläufen mittels Filtration über Glasfaserfilter festgelegt. Die Nachweisgrenze des Verfahrens beträgt etwa 2 mg/l. Es wurde keine obere Grenze festgelegt.
Wasserproben sind nicht immer stabil; daraus folgt, dass die Massenkonzentration an suspendierten Stoffen von der Lagerzeit, der Transportart, dem pH-Wert und anderen Umständen abhängt. Ergebnisse von nicht stabilen Proben werden mit Vorsicht interpretiert. Aufschwimmendes Öl und andere nicht mischbare Stoffe stören die Bestimmung. Proben mit mehr als 1 000 mg/l an gelösten Stoffen können eine spezielle Behandlung erfordern. Das Ergebnis der Bestimmung ist zum Teil von der Filterart abhängig. Es sollte daher das zu verwendende Filter festgelegt werden. Die Verteilung der Partikelgrößen in verschiedenen Proben kann in weiten Grenzen streuen. Es gibt daher keine Korrelation zwischen mit verschiedenen Filtern erhaltenen Ergebnissen, und es kann kein Umrechnungsfaktor von den Ergebnissen mit einem Filter auf Ergebnisse mit anderen Filtern angegeben werden.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 872:1996-03 .
Gegenüber DIN EN 872:1996-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufnahme neuer Ringversuchsdaten; b) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.