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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm wurde vom CEN/TC 102 "Sterilisatoren und zugehörige Ausrüstung für die Aufbereitung von Medizinprodukten" (Sekretariat: DIN, Deutschland) erstellt. Bei DIN Deutsches Institut für Normung e. V. war hierfür im DIN-Normenausschuss Medizin der Arbeitsausschuss NA 063-04-04 AA "Sterilgutversorgung" zuständig.
Dieser Teil von EN 868 enthält Prüfverfahren und Werte für Papier zur Herstellung von Papierbeuteln (festgelegt in EN 868-4) und zur Herstellung von Klarsichtbeuteln und -schläuchen (festgelegt in EN 868-5), die dazu vorgesehen sind, als Sterilbarrieresysteme und/oder Verpackungssysteme die Sterilität von in der Endverpackung sterilisierten Medizinprodukten bis zum Anwendungszeitpunkt zu erhalten. Dieser Teil der EN 868 enthält lediglich Leistungsanforderungen und Prüfverfahren, die spezifisch für die Produkte nach diesem Teil von EN 868 sind, und ergänzt oder modifiziert jedoch nicht die in EN ISO 11607-1 festgelegten allgemeinen Anforderungen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 868-3:2009-09 .
Gegenüber DIN EN 868 3:2009-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderungen zur Angleichung dieser Europäischen Norm an die Normenreihe EN ISO 11607, insbesondere durch 1) Erläuterung der Anforderungen nach EN ISO 11607-1 als allgemeine Anforderungen in dieser Norm; 2) Formulierung der Bedeutung und der Grenzen der Anforderungen dieser Norm in Bezug auf die Anforderungen nach EN ISO 11607-1; 3) Verbindung der Prüfverfahren in Bezug auf Angaben zu Präzision und systematischer Messabweichung sowie Vergleich- und Wiederholpräzision hinsichtlich der Angaben in EN ISO 11607-1:2009 + A1:2014, Tabelle B.1; b) Prüfverfahren zur Fluoreszenz entsprechend ISO 2470-2. Das Prüfverfahren nach Anhang B wurde gestrichen; c) nähere Erläuterung der Anforderungen an die Kennzeichnung; d) Aktualisierung der folgenden Prüfverfahren durch eine Angabe zur Vergleich und Wiederholpräzision: 1) Verfahren zur Bestimmung des Wasserabweisungsvermögens nach Anhang B; 2) Verfahren zur Bestimmung der Porengröße nach Anhang C; e) Bereitstellung informativer Daten zur Vergleich und Wiederholpräzision der folgenden Prüfverfahren nach Anhang D: Verfahren zur Bestimmung des Wasserabweisungsvermögens nach Anhang B; Verfahren zur Bestimmung der Porengröße nach Anhang C; Chloridgehalt; Sulfatgehalt; f) Aktualisierung der Literaturhinweise.