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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Europäische Norm EN 861 konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Abricht- und Dickenhobelmaschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die in der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
Die Norm DIN EN 861 behandelt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare kombinierte Abricht- und Dickenhobelmaschinen mit mechanischem Vorschub in der Betriebsart Dickenhobeln (mit oder ohne abnehmbaren Vorschubapparat in der Betriebsart Abrichthobeln) und mit Werkstückaufgabe und Werkstückabnahme von Hand, in der Norm als "Maschinen" bezeichnet, zutreffen. Die Messerwelle ist in fester Lage, und für das Dickenhobeln ist ein mechanischer Vorschub vorhanden. Die Maschinen sind konstruiert zum Hobeln von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden.
Die Norm behandelt nicht Gefährdungen, die sich aus dem Anbau einer optionalen Langlochbohreinheit ergeben. Diese Gefährdungen sind in DIN EN 940:2007-06 beschrieben. Sie gilt nicht für
Die Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" ausgearbeiteten Europäischen Norm EN 861:2007. Die nationalen Interessen bei deren Erstellung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-06-01 AA "Sicherheit" im Fachbereich Holzbearbeitungsmaschinen des NAM wahrgenommen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 861:1997-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 861:2012-09 , DIN EN 861:2010-02 .
Gegenüber DIN EN 861:1997-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm wurde an einigen Stellen präzisiert und dem sich entwickelnden Normenwerk, insbesondere Ausgaben von B-Normen, angepasst; b) gegenüber der Erstausgabe der Norm behandelt die überarbeitete Fassung auch Maschinen, die mit sicherheitsbezogenen elektronischen Steuerungen (SRECS) ausgerüstet sind; c) Sicherung des Werkzeugs vor dem Anschlag auf die Brückenschutzvorrichtung begrenzt.