Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument spezifiziert alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare einspindelige Oberfräsmaschinen mit Handvorschub/mechanischem Vorschub mit feststehendem Werkzeugträger, der aber eine Bewegung nur in Richtung der Werkzeugachse während der Bearbeitung zulässt, zutreffen - im Folgenden als "Maschinen" bezeichnet -, die konstruiert sind zum Bearbeiten von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie kunststoffbeschichtet oder mit Kunststoffkanten oder Furnier versehen sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung verwendet werden. Hinsichtlich der Definition für stationäre und verschiebbare Maschinen siehe 3.2.17 und 3.2.18. Maschinen, die zur Bearbeitung von Holzwerkstoffen konstruiert sind, können auch für die Bearbeitung von gehärtetem Kunststoff mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz verwendet werden. Dieses Dokument gilt nicht für: a) Kopier-Unterfräsmaschinen und Radialarm-Oberfräsmaschinen (Maschinen bei denen das Werkstück festliegt und der Werkzeugträger von Hand bewegt wird); b) NC-Bohrmaschinen und NC-Fräsmaschinen; NC-Bohrmaschinen und NC-Fräsmaschinen sind in EN 848-3:2007+A1:2009 behandelt; c) handgeführte Oberfräsmaschinen oder irgendwelche Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise, zum Beispiel in einer Stationäreinrichtung, ermöglichen; Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind in EN 60745-1:2009 zusammen mit EN 60745-2-17:2003 behandelt. d) Oberfräsmaschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und die von einer Person von Hand angehoben werden können. Das Gestell kann auch ein fester Teil der Maschine sein, wenn es aus scharnierbefestigten Füßen besteht, die heruntergeklappt werden können. Transportable motorbetriebene Elektrowerkzeuge sind in EN 61029-1:2000 zusammen mit EN 61029-2-8:2010 behandelt. Dieses Dokument gilt nicht für einspindelige Oberfräsmaschinen mit Handvorschub/mechanischem Vorschub, die vor dem Datum ihrer Veröffentlichung als EN hergestellt wurden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 848-2:2007+A2:2012. Gegenüber der DIN EN 848-2:2010-04 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) im Abschnitt 1, Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Maschinen für die Bearbeitung von gehärtetem Kunststoff mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz; b) im Abschnitt 2, Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; c) im Abschnitt 5.2, Steuerungen, Ersatz der Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen von erforderlichen Performance Level; d) Entfernen des Abschnitts 5.2.1.2, Verwendung sicherheitstechnisch bewährter Bauteile; e) Vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.2.8, Überwachung der Spindeldrehzahl und Umbenennen nach "Steuerung der Spindeldrehzahl"; f) vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.3.4, Bremsen; g) im Abschnitt 5.3.5, Einrichtungen, welche die Möglichkeit oder die Auswirkung des Rückschlags minimieren, Aufnahme einer neuen Darstellung mit einem Beispiel für eine einhüllende Schutzeinrichtung; h) Aufnahme einer Beschreibung der Festigkeitsprüfung im normativen Anhang C (neu) für Materialien von Schutzeinrichtungen, soweit sie nicht den Anforderungen an Schutzeinrichtungen aus Polycarbonat in Abschnitt 5.3.8, Eigenschaften von trennenden und nicht trennenden Schutzeinrichtungen, entsprechen; i) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen im Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub; j) Entfernen des informativen Anhangs A, Verwendung sicherheitstechnisch bewährter Bauteile; k) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; l) Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA; m) Aktualisierung des Literaturverzeichnisses. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von einspindeligen Oberfräsmaschinen mit Handvorschub/mechanischem Vorschub sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 848-2:2010-04 .
Gegenüber DIN EN 848-2:2010-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im Abschnitt 1 Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Maschinen für die Bearbeitung von gehärtetem Kunststoff mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz; b) im Abschnitt 2 Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; c) im Abschnitt 5.2, Steuerungen, Ersatz der Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen von erforderlichen Performance Level; d) Entfernen des Abschnitts 5.2.1.2, Verwendung sicherheitstechnisch bewährter Bauteile; e) Vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.2.8, Überwachung der Spindeldrehzahl und Umbenennen nach Steuerung der Spindeldrehzahl; f) vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.3.4, Bremsen; g) im Abschnitt 5.3.5, Einrichtungen, welche die Möglichkeit oder die Auswirkung des Rückschlags minimieren, Aufnahme einer neuen Darstellung mit einem Beispiel für eine einhüllende Schutzeinrichtung; h) Aufnahme einer Beschreibung der Festigkeitsprüfung im normativen Anhang C (neu) für Materialien von Schutzeinrichtungen, soweit sie nicht den Anforderungen an Schutzeinrichtungen aus Polycarbonat in Abschnitt 5.3.8, Eigenschaften von trennenden und nicht trennenden Schutzeinrichtungen, entsprechen; i) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen im Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub; j) Entfernen des informativen Anhangs A, Verwendung sicherheitstechnisch bewährter Bauteile; k) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; l) Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA; m) Aktualisierung des Literaturverzeichnisses.