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Norm [AKTUELL]
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Dieser Teil von EN 818 legt Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Einstufungsmethoden und Prüfverfahren für ein-, zwei-, drei- und viersträngige Anschlagketten und für Kranzketten in geschweißter Bauart fest unter Benutzung von kurzgliedrigen mitteltolerierten Rundstahlketten der Güteklasse 4 nach EN 818-3:1999+A1 zusammen mit zugeordneten Einzelteilen der gleichen Güteklasse nach EN 1677-5:2001+A1 und EN 1677-6:2001+A1. Diese Anschlagketten sind zum Heben von Gegenständen, Materialien und Gütern vorgesehen. Diese Norm wurde vom CEN/TC 168 "Ketten, Seile, Hebebänder, Anschlagmittel und Zubehör - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige nationale Spiegelgremium ist der Arbeitsausschuss 3 "Anschlagketten und Zubehör" des Normenausschusses Rundstahlketten (NRK) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V..Für weitere Informationen über den NRK besuchen Sie uns im Internet unter www.nrk.din.de. Diese Norm enthält die Änderung A1:2008 zur Europäischen Norm EN 818-5:1999. Diese Änderung A1:2008 enthält umfangreiche inhaltliche Änderungen und konkretisiert darüber hinaus die einschlägigen Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG (gültig bis 28. Dezember 2009) sowie mit Wirkung vom 29. Dezember 2009 der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im EWR in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 818-5:1999-07 .
Gegenüber DIN EN 818-5:1999-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Verweis in Tabelle 1 auf EN 292-2:1991/A1:1995 gelöscht; b) Aufnahme eines neuen informativen Anhangs ZA; c) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB, über den Zusammenhang zwischen der europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.