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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Ziel dieser Norm ist es, zusätzliche Sicherheitsregeln für Lasten- und Personenaufzüge bezüglich des Schutzes von Personen und Gegenständen im Zusammenhang mit der Nutzung, Instandhaltung, Prüfung und dem Notbetrieb von Aufzügen unter Erdbebenbedingungen festzulegen. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 10 "Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteigen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 81-77:2018. Gegenüber der DIN EN 81-77:2014-02 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a. Aktualisierung der Referenzen und der damit verbundenen Anforderungen in Bezug auf die EN 81-20:2014; b. Allgemeine redaktionelle Verbesserungen gegenüber der letzten Ausgabe; c. Ersatz des Anhangs ZA im Hinblick auf das Mandat der Kommission M/549/C (2016) 5844 endgültig und der Richtlinie 2014/33/EU; d. Optische Anzeige des Erbebenbetriebs (Abschnitt 5.10.3.8); e. Ersatz der Masse P durch PEC als Nachweis der Führungsschienen (Anhang D). Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-33-01 AA "Aufzüge" im Fachbereich "Maschinenbau" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Aufzügen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 81-77:2014-02 .
Gegenüber DIN EN 81-77:2014-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung der Referenzen und der damit verbundenen Anforderungen in Bezug auf die EN 81-20:2014; b) allgemeine redaktionelle Verbesserungen gegenüber der letzten Ausgabe; c) Ersatz des Anhang ZA im Hinblick auf das Mandat der Kommission M/549/C (2016) 5844 endgültig und der Richtlinie 2014/33/EU; d) optische Anzeige des Erbebenbetriebs (Abschnitt 5.10.3.8); e) Ersatz der Masse P durch PEC als Nachweis der Führungsschienen (Anhang D).