Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Norm legt zusätzliche oder abweichende Anforderungen zur EN 81-20:2014 für neu zu errichtende Personen- und Lastenaufzüge, die auch zur Brandbekämpfung und Evakuierung unter Kontrolle der Feuerwehr eingesetzt werden dürfen, fest. Dies ist die zweite Ausgabe dieser Norm. EN 81-72:2015 stellt eine vollständige Überarbeitung der Norm dar, und gibt die seit der Veröffentlichung von EN 81-72: 2003 eingetretenen Weiterentwicklungen und die bei ihrer Anwendung gewonnen Erfahrungen wieder. Folglich haben die meisten Abschnitte einige Änderungen erfahren. Die wichtigsten Änderungen sind folgende: - Überarbeitung der Teile, die die Auslegung des Gebäudes behandeln und Aufnahme eines neuen informativen Anhangs bezüglich der Schnittstellen mit dem Gebäude. Die bei der Druckbelüftung des Schachts zu berücksichtigenden Gesichtspunkte, einschließlich des Geräuschpegels an den Sprechstellen, wurden hinzugefügt. - Entfall der Anforderung an einen Feuerwehraufzug, alle Stockwerke im Gebäude zu bedienen. Es wird angenommen, dass die zu bedienenden Stockwerke im Rahmen der brandschutztechnischen Auslegung des Gebäudes bestimmt werden. - Neue Anforderungen für den Schutz elektrischer Einrichtungen gegen Wasser im Schacht, auf dem Fahrkorbdach und an den Wänden des Fahrkorbs. - Neue Maßnahmen zur Verhinderung des Eindringens von Wasser in den Schacht, denen der Vorzug gegenüber Maßnahmen einer alleinigen Kontrolle des Wasserstands in der Schachtgrube gegeben werden soll. Die berücksichtigten Maßnahmen werden in einem neuen Anhang über ein Wassermanagement beschrieben. - Überarbeitung der Abschnitte für die Befreiung eingeschlossener Feuerwehrleute mit begründeten Anforderungen an bewegliche Leitern und verringerten Höchstabständen zwischen benachbarten Haltestellen. Der Einsatz von festen Leitern und von Strickleitern wurde gestrichen. - Neue Anforderungen an die Schnittstelle des Feuerwehrschalters mit der Aufzugssteuerung. - Neue Anforderungen für Aufzüge mit zwei Fahrkorbzugängen, bei denen sich die im Feuerwehrbetrieb benutzten sicheren Bereiche nicht alle auf derselben Seite befinden, das heißt, dass mehr als eine Fahrkorbtür während des Feuerwehrbetriebs benutzt werden könnte. - Überarbeitung der Anforderungen an die Aufzugssteuerung einschließlich neuer Anforderungen für den Fall, dass ein Feuerwehrschlüsselschalter im Fahrkorb zum Einsatz kommt (Gegenstand von Absprachen). Überarbeitete Anforderungen in Phase 2 für Fahrkorbtüren, die durch andauerndes Betätigen eines Fahrbefehlsgebers oder des "TÜR ZU"-Tasters schließen, und für das Öffnen. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee 10 "Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige" des Europäischen Komitees für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 81-72:2015. Dieses Dokument wird EN 81-72: 2003 ersetzen. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-33-01 AA "Aufzüge" im Fachbereich Aufzüge und Fahrtreppen des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) bei DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Aufzügen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 81-72:2003-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 81-72:2020-11 .
Gegenüber DIN EN 81-72:2003-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Begriff "sicherer Bereich" wird anstelle von "Vorraum" verwendet, um konsistent mit CEN/TS 81-76 zu sein. Die beiden Begriffe sind untereinander austauschbar. b) Überarbeitung der Teile, die die Auslegung des Gebäudes behandeln und Aufnahme eines neuen informativen Anhangs bezüglich der Schnittstellen mit dem Gebäude. Die bei der Druckbelüftung des Schachts zu berücksichtigenden Gesichtspunkte, einschließlich des Geräuschpegels an den Sprechstellen, wurden hinzugefügt. c) Entfall der Anforderung an einen Feuerwehraufzug, alle Stockwerke im Gebäude zu bedienen. Es wird angenommen, dass die zu bedienenden Stockwerke im Rahmen der brandschutztechnischen Auslegung des Gebäudes bestimmt werden. d) Neue Anforderungen für den Schutz elektrischer Einrichtungen gegen Wasser im Schacht, auf dem Fahrkorbdach und an den Wänden des Fahrkorbs. e) Neue Maßnahmen zur Verhinderung des Eindringens von Wasser in den Schacht, denen der Vorzug gegenüber Maßnahmen einer alleinigen Kontrolle des Wasserstands in der Schachtgrube gegeben werden soll. Die berücksichtigten Maßnahmen werden in einem neuen Anhang über ein Wassermanagement beschrieben. f) Überarbeitung der Abschnitte für die Befreiung eingeschlossener Feuerwehrleute mit begründeten Anforderungen an bewegliche Leitern und verringerten Höchstabständen zwischen benachbarten Haltestellen. Der Einsatz von festen Leitern und von Strickleitern wurde gestrichen. g) Neue Anforderungen an die Schnittstelle des Feuerwehrschalters mit der Aufzugssteuerung. h) Neue Anforderungen für Aufzüge mit zwei Fahrkorbzugängen, bei denen sich im Feuerwehrbetrieb benutzten sicheren Bereiche nicht alle auf derselben Seite befinden, d. h., dass mehr als eine Fahrkorbtür während des Feuerwehrbetriebs benutzt werden könnte. i) Überarbeitung der Anforderungen an die Aufzugssteuerung einschließlich neuer Anforderungen für den Fall, dass ein Feuerwehrschlüsselschalter im Fahrkorb zum Einsatz kommt (Gegenstand von Absprachen). Überarbeitete Anforderungen in Phase 2 für Fahrkorbtüren, die durch andauerndes Betätigen eines Fahrbefehlsgebers oder des "TÜR ZU"-Tasters schließen, und für das Öffnen. j) Aufnahme eines neuen informativen Anhangs über Anforderungen an die Instandhaltung.