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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm gilt für Notrufsysteme von Personen- und Lastenaufzügen, insbesondere für solche, die durch die EN 81-Normenreihe abgedeckt sind. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 10 "Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteigen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 81-28:2018. Gegenüber der DIN EN 81-28:2003-11 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) allgemeine Aktualisierung der Norm durch Streichung der Verweisungen auf EN 81-1 und EN 81-2 deren Ersatz durch Verweisungen auf EN 81-20; b) Anzeige des Zustands jeglicher Batterien, die beim Betrieb des Notrufsystems verwendet werden, und deren einwandfreier Aufladung; c) Schalldruckpegel des Notrufsystems und deren Einstellungsbereich; d) Anzeige im Fahrkorb bei einem Fehler im Notrufsystem, der verhindert, vom Fahrkorb aus mit der Befreiungsorganisation kommunizieren zu können. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-33-01 AA "Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige" im Fachbereich "Maschinenbau" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Aufzügen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 81-28:2003-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 81-28:2022-08 .
Gegenüber DIN EN 81-28:2003-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) allgemeine Aktualisierung der Norm durch Streichen der Verweisungen auf EN 81-1 und deren Ersatz durch Verweisungen auf EN 81-20; b) Anzeige des Zustands jeglicher Batterien, die beim Betrieb des Notrufsystems verwendet werden, und deren einwandfreier Aufladung; c) Schalldruckpegel des Notrufsystems und deren Einstellungsbereich; d) Anzeige im Fahrkorb bei einem Fehler im Notrufsystem, der verhindert, vom Fahrkorb aus mit der Befreiungsorganisation kommunizieren zu können.