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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm legt die Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von dauerhaft errichteten, neuen, elektrisch betriebenen Schrägaufzügen fest, die einen Treibscheiben-, Trommel- oder Kettenantrieb haben, festgelegte Ebenen bedienen und einen Laufwagen besitzen, der, an Seilen oder Ketten aufgehängt, für den Transport von Personen oder Personen und Lasten bestimmt ist und sich in einer senkrechten Ebene zwischen Führungen, die zwischen 15° und 75° gegen die Waagrechte geneigt sind, bewegt. Diese Norm gilt nicht für - Schrägaufzüge mit anderen als in 1.1 genannten Antrieben, - die Errichtung von elektrischen Schrägaufzügen in bestehenden Bauwerken soweit es die Platzverhältnisse nicht erlauben, - wesentliche Änderungen (siehe Anhang E) an einem Schrägaufzug, der vor dem Inkrafttreten dieser Norm errichtet wurde, - Hebezeuge, wie Umlaufaufzüge, Schachtförderanlagen, Bühnenaufzüge, Einrichtungen mit selbsttätiger Beladung, Kübelaufzüge, Bauaufzüge, Schiffsaufzüge, Bohrplattformen auf See, Bau- und Wartungseinrichtungen, - Sicherheit während des Transports, der Errichtung, einer Reparatur und des Ausbaus von Schrägaufzügen, - Schrägaufzüge mit einer Nenngeschwindigkeit ≤ 0,15 m/s. Darüber hinaus wurde der Anwendungsbereich dieser Norm unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Stands der Technik wie folgt eingeschränkt: - Neigung: eine Änderung der Neigung ist für die Führungsbahn zulässig; - Fahrbahn: auf die senkrechte Ebene beschränkt; - Tragfähigkeit des Fahrkorbs: 7 500 kg (100 Fahrgäste); - Maximale Nenngeschwindigkeit (v): 4 m/s. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-33-01 AA "Aufzüge" im Fachbereich Aufzüge und Fahrtreppen des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Schrägaufzügen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 81-22:2014-12 , DIN EN 81-22:2022-02 .