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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Leistungsmerkmale und zugehörige Prüfverfahren für Anschlageinrichtungen fest, die von der baulichen Einrichtung abnehmbar und zur Verwendung durch eine einzelne Person vorgesehen sind. Diese Anschlageinrichtungen umfassen ortsfeste oder bewegliche Anschlagpunkte, die zur Befestigung von Bestandteilen konstruiert sind, die Teil eines persönlichen Absturzschutzsystems nach EN 363 sind. Diese Europäische Norm legt außerdem Anforderungen an die Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung fest und gibt Hinweise zur Montage. Diese Europäische Norm gilt nicht für: - Anschlageinrichtungen, die so ausgelegt sind, dass die gleichzeitige Benutzung durch mehr als eine Person möglich ist; - Anschlageinrichtungen, die bei Sport- oder Freizeitaktivitäten verwendet werden; - Anschlageinrichtungen, die so ausgelegt sind, dass sie EN 516 oder EN 517 entsprechen; - Einzelteile oder Bestandteile von baulichen Einrichtungen, die nicht als Anschlagpunkte oder Anschlageinrichtungen, sondern für einen anderen Verwendungszweck, zum Beispiel als Balken, Träger, eingebaut wurden; - baulich verankerte Befestigungsmittel. Diese Norm dient als Grundlage für das Inverkehrbringen von Anschlageinrichtungen. Hierdurch soll ein einheitliches Sicherheitsniveau festgelegt werden. Mögliche Anwender dieser Norm sind Prüfinstitute, Zertifizierungsstellen und Hersteller. Diese Norm wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinien. Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 160 "Schutz gegen Absturz und Arbeitsgurte" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-03-01 AA "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz" im Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS) im DIN.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 795/A1:2001-01 , DIN EN 795:1996-08 .
Gegenüber DIN EN 795:1996-08 und DIN EN 795/A1:2001-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einleitung geändert: Die Norm beruht auf der Philosophie, dass Anschlageinrichtungen so ausgelegt sind, dass sie der größten dynamischen Kraft standhalten, die bei einem Sturz aus der Höhe durch die Masse einer Person einschließlich jeglicher getragener Ausrüstung erzeugt wird, und einen Sicherheitsbeiwert von mindestens 2 einschließen. Zur Berücksichtigung des vorhersehbaren Missbrauchs der Einrichtung wird gefordert, dass alle Anschlageinrichtungen zu prüfen sind, selbst wenn sie zum Rückhalten verwendet werden sollen; b) Der Anwendungsbereich ist geändert worden: Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Leistungsmerkmale und zugehörige Prüfverfahren für Anschlageinrichtungen für Einzel-Benutzer fest, die von der baulichen Einrichtung abnehmbar sind. Sie gilt nicht für: - Anschlageinrichtungen, die so ausgelegt sind, dass die gleichzeitige Benutzung durch mehr als eine Person möglich ist; - Anschlageinrichtungen, die bei Sport- oder Freizeitaktivitäten verwendet werden; - Anschlageinrichtungen, die so ausgelegt sind, dass sie EN 516 oder EN 517 entsprechen; - Einzelteile oder Bestandteile von baulichen Einrichtungen, die für einen anderen Verwendungszweck außer als Anschlagpunkte oder Anschlageinrichtungen, z. B. als Balken, Träger, montiert wurden; - baulich verankerte Befestigungsmittel; c) Begriffe wurden aktualisiert, es werden Beispiele zu Anschlageinrichtungen, die diese Norm umfasst, und Beispiele zu Verankerungen, die nicht Gegenstand dieser Norm sind, gegeben.; d) Anforderungen: Der Abschnitt wurde neu geschrieben, um Anforderungen für Materialien, Korrosionsbeständigkeit, Seil / Gurtband, Verbindungselemente und Konstruktion und Ergonomie mit aufzunehmen. Besondere Anforderungen wurden neu geschrieben. e) Prüfverfahren: Anschlageinrichtungen Typ A, B, C und D werden nun auf Verformung, dynamische Belastbarkeit und Integrität, statische Belastbarkeit und Beanspruchung nach dem Auffangvorgang geprüft. Anschlageinrichtungen Typ E werden nun auf Verformung, dynamische Leistung, Beanspruchung nach dem Auffangvorgang und statische Belastbarkeit geprüft. Dynamische Prüfungen erfordern nun den Einsatz eines Prüfverbindungsmittels, das aus Seil entsprechend EN 892 hergestellt wird und eingesetzt wird, um mit einer starren Prüfmasse von 100 kg 9 kN am Auffangpunkt zu erzeugen. Prüfungen der statischen Belastbarkeit erfordern nun, dass metallische Anschlageinrichtungen einer Last von 12 kN standhalten oder bei nichtmetallischen Anschlageinrichtungen, für die kein Nachweis der Alterungsbeständigkeit vorhanden ist, einer Last von 18 kN. Alle Prüfverfahren sind neu geschrieben und neu strukturiert. f) Kennzeichnungen: Alle Anschlageinrichtungen sind für den Einsatz nur einer einzelnen Person zu kennzeichnen; g) Informationen, die vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden: Der Abschnitt wurde neu geschrieben und weitere Anforderungen aufgenommen; h) Anhang zu Montagehinweisen, dazugehörige Unterlagen und regelmäßige Überprüfungen: Im Anhang wurden folgenden Abschnitte neu aufgenommen: - A.1 Vom Hersteller zu liefernde Montagehinweise; - A.2 Angaben zu den Unterlagen, die nach einer Montage vorliegen müssen; - A.3 Angaben zu regelmäßigen Überprüfungen.