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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm legt die Merkmale und Leistungsanforderungen für dampfgehärtete Porenbetonsteine fest, die vorwiegend in tragendem oder nichttragendem Mauerwerk in Bauwerken des Hoch- oder Tiefbaus verwendet werden und für alle Arten von Mauerwerk einschließlich einschaligen Mauerwerks, zweischaligen Mauerwerks, Trennwänden, Stützmauern und Fundamenten sowie für die allgemeine Verwendung unter der Erdoberfläche geeignet sind, einschließlich Brand-, Wärme- und Schallschutz. Sie werden auch zur Herstellung von Schornsteinmauerwerk (ausgenommen bei der Auskleidung von Rauchabzügen) verwendet. Diese Europäische Norm gilt ebenfalls für Porenbetonsteine mit integrierter Dämmung, die keinem Feuer ausgesetzt sind, und Mauersteine mit einer allseitig von Rechtecken begrenzten Form, einschließlich Form- und Ergänzungssteinen. Porenbetonsteine können aus Schichten mit verschiedenen Rohdichten bestehen, von denen nicht alle Schichten tragend sind. Sie legt die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) von in dieser Europäischen Norm erfassten Produkten fest. Die Kennzeichnung der von dieser Europäischen Norm erfassten Produkte ist festgelegt. Diese Europäische Norm gilt nicht für geschosshohe Tafeln, Steine für die Auskleidung von Rauchabzügen oder für Steine zur Herstellung von feuchtesperrenden Schichten. Sie gilt nicht für Steine mit einem Wärmedämmstoff, der auf die Seiten des Steins, die Feuer ausgesetzt sein können, aufgebracht ist. Sie gibt weder genormte Größen für Porenbetonsteine noch Sollmaße und Winkel für Form- und Ergänzungssteine an. Sie enthält keine Grenzabmaße für Form- und Ergänzungssteine. Produkte zur Herstellung von feuchtesperrenden Schichten oder zur Auskleidung von Schornsteinen werden nicht behandelt. Von deutscher Seite haben die Experten des NA 005-06-02 AA "Koordinierungsausschuss Mauersteine (SpA zu CEN/TC 125/WG 1)" die Arbeiten begleitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 771-4:2011-07 .
Gegenüber DIN EN 771-4:2011-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) das gesamte Dokument wurde aktualisiert; b) Anhang ZA wurde vollständig überarbeitet.