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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 125 "Mauerwerk" (Sekretariat: BSI, Großbritannien) erstellt. Im DIN ist der Arbeitsausschuss 06.01.00 "Mauerwerksbau" in Verbindung mit dem Arbeitsausschuss 06.02.00 "Koordinierungsausschuss Mauersteine" des NABau zuständig.
Bei der Norm handelt es sich um eine harmonisierte Europäische Norm nach der EG-Bauprodukterichtlinie. Produkte nach dieser Norm werden mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Sie dürfen frühestens ab dem im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlichten Termin für die Anwendbarkeit der Norm in Verkehr gebracht werden. Ab diesem Zeitpunkt beginnt zugleich eine Übergangsfrist, innerhalb der die nationale Norm noch parallel angewendet werden darf.
Nach dem in der Norm genannten Ende der Übergangsfrist dürfen nur noch CE-gekennzeichnete Produkte in Verkehr gebracht werden.
Entgegen der nationalen Norm sind Sollmaße und Steinformate nicht festgelegt. Die Eigenschaften des jeweiligen Produktes sind vom Hersteller zu deklarieren.
Die Norm enthält eine Einteilung der Mauersteine in Steine der "Kategorie I" und der "Kategorie II". Darüber hinaus sind Festlegungen zur Konformitätsbewertung, zum Konformitätsbescheinigungsverfahren und zur CE-Kennzeichnung enthalten.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 771-3:2011-07 , DIN EN 771-3:2005-05 .
Gegenüber DIN V 18151:2003-10, DIN V 18152:2003-10 und DIN V 18153:2003-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Unterscheidung nach Betonmauersteinen der Kategorien I und II; b) Angabe der Druckfestigkeit und der Rohdichte nicht mehr in Form von Klassen, sondern in Form von deklarierten Werten; c) Aufnahme von Klassen für die Grenzabmaße; d) Wegfall von Sollmaßen und genormten Größen; e) Angabe von Feuchtedehnung, Wasserdampfdurchlässigkeit, Wasseraufnahme, Verbundfestigkeit, wärmeschutztechnischen Eigenschaften und Brandverhalten aufgenommen; f) Prüfverfahren für die Druckfestigkeit, Rohdichte und der Bestimmung der Maße durch Teile von EN 772 ersetzt, siehe Abschnitt 2; g) Verfahren der Eigen- und Fremdüberwachung zum Übereinstimmungsnachweis durch die Konformitätsbescheinigungsverfahren 2+ bzw. 4 entsprechend der Bauproduktenrichtlinie ersetzt.