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Die Europäischen Normen wurden vom CEN/TC 125 "Mauerwerk" (Sekretariat: BSI, Großbritannien) erstellt. Im DIN ist der Arbeitsausschuss 06.01.00 "Mauerwerksbau" in Verbindung mit dem Arbeitsausschuss 06.02.00 "Koordinierungsausschuss, Mauersteine" des NABau zuständig.
Bei den Normen handelt es sich um harmonisierte Europäische Normen nach der EG-Bauprodukte-Richtlinie. Produkte nach diesen Normen werden mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Sie dürfen frühestens ab dem im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlichten Termin für die Anwendbarkeit der Normen in Verkehr gebracht werden. Ab diesem Zeitpunkt beginnt zugleich eine Übergangsfrist, innerhalb der die nationalen Normen noch parallel angewendet werden dürfen.
Nach dem in den Normen genannten Ende der Übergangsfrist dürfen nur noch CE-gekennzeichnete Produkte in Verkehr gebracht werden.
Entgegen den nationalen Normen sind Sollmaße und Steinformate nicht genormt. Die Eigenschaften des jeweiligen Produktes sind vom Hersteller zu deklarieren.
Die Normen enthalten eine Einteilung der Mauersteine in Steine der "Kategorie I" und Steine der "Kategorie II". Darüber hinaus sind Festlegungen zur Konformitätsbewertung, zum Konformitätsbescheinigungsverfahren und zur CE-Kennzeichnung enthalten.
Dieses Dokument ersetzt DIN V 105-6:2002-06 , DIN 105-5:1984-05 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 771-1:2011-07 , DIN EN 771-1:2005-05 .