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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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In der Norm DIN EN 754-1 sind die Technischen Lieferbedingungen für gezogene Stangen und Rohre aus Aluminium und Aluminiumlegierungen für allgemeine Anwendungen festgelegt. Die Norm gilt für stranggepresste und dann gezogene Erzeugnisse. Sie gilt nicht für Schmiedevormaterial (DIN EN 603), Erzeugnisse, die aufgewickelt geliefert werden (DIN EN 13958), und Rohre in Ringen, die auf Länge geschnitten werden (DIN EN 13958).
Die Norm DIN EN 754-2 legt die Grenzwerte für die mechanischen Eigenschaften von gezogenen Stangen und Rohren aus Aluminium und Aluminiumlegierungen fest. Die technischen Lieferbedingungen, einschließlich Erzeugnis- und Prüfanforderungen, sind in DIN EN 754-1 festgelegt. Die Bezeichnungen der Werkstoffzustände sind in DIN EN 515 definiert. In DIN EN 573-3 sind die Grenzwerte der chemischen Zusammensetzung für diese Werkstoffe angegeben.
Die Norm DIN EN 754-3 legt die Grenzabmaße und Formtoleranzen für gezogene Rundstangen aus Aluminium und Aluminiumlegierungen mit einem Durchmesser von 3 mm bis 100 mm fest.
In der Norm DIN EN 754-4 sind die Grenzabmaße und Formtoleranzen für gezogene Vierkantstangen aus Aluminium und Aluminiumlegierungen mit einer Seitenlänge von 3 mm bis 100 mm festgelegt.
Die Norm DIN EN 754-5 legt die Grenzabmaße und Formtoleranzen für gezogene Rechteckstangen aus Aluminium und Aluminiumlegierungen mit einer Dicke von 2 mm bis 60 mm und einer Breite von 5 mm bis 200 mm fest.
Die Norm DIN EN 754-6 enthält die Grenzabmaße und Formtoleranzen für gezogene Sechskantstangen aus Aluminium und Aluminiumlegierungen mit einer Schlüsselweite von 3 mm bis 80 mm.
In der Norm DIN EN 754-7 sind die Grenzabmaße und Formtoleranzen für gezogene nahtlose Rohre aus Aluminium und Aluminiumlegierungen mit einem Außendurchmesser von 3 mm bis 350 mm (Rundrohre, siehe Bild 1 der Norm) oder mit einem Querschnitt, der in einem Umschlingungskreis von 8 mm bis 300 mm enthalten ist (andere als Rundrohre, siehe Bild 2 der Norm), festgelegt. Die Rohre werden in geraden Längen geliefert. Die Norm gilt nur für Rohre, die nach dem nahtlosen Strangpressverfahren hergestellt und dann auf die geforderten Endmaße gezogen werden. Die in dieser Norm verwendeten Bezeichnungen der Werkstoffzustände entsprechen DIN EN 515. Sie gilt nicht für:
Die Norm DIN EN 754-8 legt die Grenzabmaße und Formtoleranzen für gezogene, mit Kammerwerkzeug stranggepresste Rohre aus Aluminium und Aluminiumlegierungen mit einem Außendurchmesser von 3 mm bis 350 mm (Rundrohre, siehe Bild 1 der Norm) oder mit einem Querschnitt, der in einem Umschlingungskreis von 8 mm bis 300 mm enthalten ist (andere als Rundrohre, siehe Bild 2 der Norm), fest. Die Rohre werden in geraden Längen geliefert. Die Norm gilt ausschließlich für gezogene und aus den im Folgenden genannten Werkstoffen hergestellte Rohre für allgemeine Anwendungen: EN AW-1050A, EN AW-1200; EN AW-3003, EN AW-3103; EN AW-5005, EN AW-5005A, EN AW-5049, EN AW-5251, EN AW-5052; EN AW-6012, EN AW-6060, EN AW-6061, EN AW-6262, EN AW-6262A; EN AW-6063, EN AW-6063A, EN AW-6065, EN AW-6082; EN AW-7020. Sie gilt nur für mit Kammer-/Brückenwerkzeug stranggepresste und dann auf die geforderten Endmaße gezogene Rohre. Sie gilt nicht für
Die Europäischen Normen wurden von der CEN/TC 132/WG 5 "Stranggepresste und gezogene Erzeugnisse" (Sekretariat: SN, Norwegen) erstellt. National ist der Arbeitsausschuss NA 066-01-04 AA "Strangpresserzeugnisse" im FNNE zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 754-1:1997-08 , DIN EN 754-2:1997-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 754-1:2016-10 .
Gegenüber DIN EN 754-1:1997 08 und DIN EN 754-2:1997 08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im Abschnitt 1 klargestellt, für welche Erzeugnisse dieses Dokument nicht gilt; b) Begriff "Bestelldokument" im Abschnitt 3 aufgenommen; c) im Abschnitt 4 festgelegt, dass das Bestelldokument Angaben über die vorgesehene Anwendung enthalten muss, insbesondere bei Erzeugnissen, die anodisiert werden sollen; d) Festlegungen bezüglich der Härteprüfung nach Brinell in den Unterabschnitten 5.4 und 6.2.3 aufgenommen; e) Anforderungen an die Beständigkeit gegen Spannungsrisskorrosion in den Unterabschnitten 5.7 und 6.2.6 aufgenommen (aus dem früheren Anhang A in Teil 2); f) Verweisung auf EN 14361 im Unterabschnitt 6.1.1 aufgenommen, die Proben für die chemische Analyse betreffend; g) Verweisung auf EN 10002-1 im Unterabschnitt 6.1.3.3 aufgenommen, die Form und Maße der Proben betreffend und den früheren Anhang A gelöscht; h) Abschnitt 7 vollständig überarbeitet und Verweisung auf EN 10204 hinzugefügt; i) Anhang B "Beständigkeit gegen Spannungsrisskorrosion - Elektrische Leitfähigkeit" aus früherem Teil 2 hinzugefügt; j) Norm redaktionell überarbeitet.