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DIN EN 71-14 legt Anforderungen und Prüfverfahren für Trampoline für den häuslichen Gebrauch, ihre Einstiegshilfen und ihre Sicherheitsnetze fest, die für den Gebrauch im Freien und/oder im Innenbereich über Bodenniveau durch eine Person vorgesehen sind. Vom Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm ausgeschlossen sind: - Trampoline zum Gebrauch als Turngeräte, die in EN 13219 behandelt werden; - schwimmende aufblasbare Trampoline, die in Normenreihe EN 15649 behandelt werden; - Trampoline zum Gebrauch auf öffentlichen Spielplätzen; - Trampoline mit einstellbarer Neigung; - aufblasbare Trampoline; - Fitnesstrampoline, einschließlich Trampoline für medizinische Anwendungen; - Trampoline mit zusätzlichen Merkmalen, zum Beispiel Zelte, Basketball-Ring; - ebenerdig eingegrabene Trampoline für den häuslichen Gebrauch. Dieses Dokument (EN 71-14:2014+A1:2017) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 52 "Sicherheit von Spielzeug" erarbeitet, dessen Sekretariat von DS (Dänemark) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 095-05-01 AA "Sicherheit von Spielzeug" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 71-14:2015-03 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 71-14:2019-03 .
Gegenüber DIN EN 71-14:2015-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Prüfung der Durchbiegung der Sprungmatte (6.6) überarbeitet; b) neue Prüfung von Polsterung und Gefährdungen durch Quetschen und Klemmen (6.7) ergänzt und die Verweisungen auf die Prüfung in den entsprechenden Abschnitten (4.6 und 4.9.1) angepasst; c) Erläuterungen zu Durchbiegung der Matte (A.9) überarbeitet; d) AS 4928:2015 in den Literaturhinweisen ergänzt.