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Norm [AKTUELL]
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DIN EN 71-12 legt die Anforderungen und Prüfverfahren zu N-Nitrosaminen und N-nitrosierbaren Stoffen für folgendes Spielzeug fest: - Spielzeug und Spielzeugteile aus Elastomeren, die für die Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten vorgesehen sind; - Spielzeug und Spielzeugteile aus Elastomeren, die in den Mund genommen werden sollen; - Fingermalfarben für Kinder unter 36 Monaten. Dieses Dokument (EN 71-12:2017) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 52 "Sicherheit von Spielzeug" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DS (Dänemark) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitskreis NA 095-05-01-02 AK "Sicherheit von Spielzeug - Chemische Eigenschaften" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 71-12:2013-07 .
Gegenüber DIN EN 71-12:2013-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Einleitung gestrichen und den Warnhinweis der Einleitung in 6.2 überführt; b) eine Anmerkung aufgenommen, die besagt, dass im Hinblick auf Elastomere N-Nitrosamine und N-nitrosierbare Stoffe bis jetzt hauptsächlich in vulkanisierte Materialien nachgewiesen wurden; c) die Definition von Elastomer (3.2) überarbeitet; d) im jeweils letzten Satz von 4.1 und 4.2 "sollte" durch "sind ... zu" ersetzt; e) die Grenzwerte für N-Nitrosamine und N-nitrosierbare Stoffe in Elastomeren überarbeitet; f) in 6.1 bei den Reagenzien CAS-Nummern ergänzt und die Anforderung aufgenommen, dass eine länger als fünf Tage gelagerte Speichelprüflösung nicht verwendet werden darf; g) mit 6.2.6.3 einen zusätzlichen Unterabschnitt zu "Kalibrierlösungen für Elastomere" aufgenommen; h) in 6.3 "Glaskugeln" und "Erlenmeyerkolben" als zusätzliche "Geräte" und "poröser graphitischer Kohlenstoff, PCG" als alternative Phase der HPLC-Säule aufgenommen; i) die "Probenvorbereitung für anderes Spielzeug und andere Spielzeugteile als Luftballons" (7.3.2) überarbeitet; j) in 8.2 die Anpassung des Injektionsvolumens zugelassen, um eine Bestimmungsgrenze von 0,000 2 mg/l für jedes N-Nitrosamin erzielen zu können; k) Hochauflösende Massenspektrometer in 8.4 als alternatives Bestätigungsverfahren für N-Nitrosamine hinzugefügt l) die Nachweisgrenze und Bestimmungsgrenze (10.1.2) gesenkt; m) Erläuterungen zur Definition von Elastomer (A.1) hinzugefügt; n) die Erläuterungen zu den Anforderungen an Elastomere (A.3) erweitert, um zusätzliche Informationen bezüglich festgelegter Migrationszeiten mit einzuschließen und Erläuterungen in A.5 um zusätzliche Informationen zur in der Norm definierten Migrationszeit erweitert; o) den Inhalt des ehemaligen informativen Anhangs B "Bedingungen zur Lagerung der Proben" nach 7.1 (Probenvorbereitung - Allgemeines) verschoben und den Anhang gestrichen; p) die A-Abweichung (Anhang C) angepasst, um Änderungen dieser Revision von EN 71-12 zu berücksichtigen; q) DIN 32645 [1], EN 71-10 [3], CEN/TR 16918 [8] und Beschluss 2012/160/EU [13] den Literaturhinweisen hinzugefügt.