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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm legt die Terminologie für und die allgemeinen Anforderungen an die Konstruktion und den Betrieb von automatischen Gasbrennern mit Gebläse und die Bereitstellung von Steuerungs- und Sicherheitseinrichtungen fest sowie das Prüfverfahren für diese Brenner.
Die Norm gilt für
Die Norm behandelt alle signifikanten maschinenbezogenen Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Ereignisse im Hinblick auf Brenner, wenn diese zweckentsprechend sowie unter zweckentfremdeten Bedingungen verwendet werden, die durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbar sind. Sie legt die durch den Hersteller zu erfüllenden Anforderungen fest, die für die Sicherheit während der Inbetriebnahme, beim Einschalten, Betrieb und Abschalten sowie bei der Wartung erforderlich sind.
Die Norm behandelt keine Gefährdungen infolge besonderer Verwendungsweisen.
Sie gilt nicht für Gasbrenner, die speziell für den Einsatz in industriellen Prozessen ausgelegt sind, die in industriellen Anlagen erfolgen, und ist nicht auf automatische Gasbrenner mit Gebläse anwendbar, die vor dem Erscheinungsdatum der Norm hergestellt wurden.
Die Norm behandelt darüber hinaus die zusätzlichen Anforderungen für Gasbrenner mit druckbeaufschlagten Teilen und/oder Gasbrenner, die Druckgeräte befeuern. Diese Norm berücksichtigt die Anforderungen der folgenden Richtlinien:
und gibt einen Überblick hinsichtlich dieser Berücksichtigung in den informativen Anhängen ZB, ZC, ZD und ZE.
Die Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom CEN/TC 131 "Gasbrenner mit Gebläse" ausgearbeiteten Europäischen Norm EN 676:2003 + A2:2008. Der Arbeitsausschuss NA 041-01-63 AA "Gasbrenner mit Gebläse (SpA CEN/TC 131)" des NHRS war an der Erarbeitung dieser Norm beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 676:2003-11 .
Gegenüber DIN EN 676:2003-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufnahme von Gefährdungen durch Brenner die als Maschinen nach der Richtlinie 98/37/EG Maschinen-Richtlinie und Richtlinie 2006/42/EG Maschinen-Richtlinie anzusehen sind. b) Zusätzliche Anforderungen für Gasbrenner mit druckbeaufschlagten Teilen und/oder für Gasbrenner, die Druckgeräte befeuern nach der Richtlinie 97/23/EG Druckgeräte-Richtlinie (DGR).