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Dieser Teil von IEC 62841 gilt für transportable Tischschleifmaschinen, die mit einem oder zwei Einsatzwerkzeugen wie folgt ausgerüstet werden können: - Schleifscheiben Form 1 entsprechend ISO 603-4 mit einem Durchmesser bis zu 310 mm und einer Dicke bis zu 55 mm; - Drahtbürsten mit einem Durchmesser bis zu 310 mm und einer Dicke bis zu 55 mm; - Polierscheiben mit einem Durchmesser bis zu 310 mm; und mit einer Umfangsgeschwindigkeit jeglicher Einsatzwerkzeuge zwischen 10 m/s und 50 m/s. Zuständig ist das DKE/K 514 "Elektrowerkzeuge" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 62841-3-4 Berichtigung 1:2017-11; VDE 0740-3-4 Berichtigung 1:2017-11 , DIN EN 62841-3-4:2016-12; VDE 0740-3-4:2016-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 62841-3-4:2020-09; VDE 0740-3-4:2020-09 .
Gegenüber DIN EN 62841-3-4 (VDE 0740-3-4):2016-12 und DIN EN 62841-3-4 Berichtigung 1 (VDE 0740-3-4 Berichtigung 1):2017-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Anforderung für die Angabe der Schwingungswerte von transportablen Elektrowerkzeugen wurde entfernt, da die Schwingungswerte von transportablen Elektrowerkzeugen nicht gemessen werden müssen; b) Weiterhin wurde hinzugefügt, dass die Sichtscheibe, wie in Teil 1 für trennende Schutzeinrichtungen, nicht ohne Zuhilfenahme eines Werkzeugs entfernbar sein darf; c) Unterabschnitte 19.1, 19.1.103 und Bild 102 wurden geändert; d) Die Deutsche Fassung wurde im Anhang ZA an den aktuellen Standardtext angepasst.