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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm gilt für transportable Trennschleifmaschinen zum Trennen von Werkstoffen wie Metall, Beton und Mauerwerk und ausgerüstet mit einer abrasiven gebundenen verstärkten Trennscheibe Form 41; oder Diamanttrennscheibe mit Lücken am Umfang, sofern vorhanden, von nicht mehr als 10 mm Breite und mit einer Bemessungs-Leerlaufdrehzahl, bei der die Umfangsgeschwindigkeit der Trennscheibe mit dem größten Scheibendurchmesser 100 m/s nicht überschreitet, und einem Trennscheibendurchmesser zwischen 250 mm und 410 mm. Diese Norm gilt nicht für: - transportable Gehrungskappsägen; - transportable Fliesensägen; - transportable Metallsägen. Transportable Gehrungskappsägen werden von IEC 62841-3-9 erfasst. Transportable Fliesensägen werden von einem künftigen Teil IEC 62841-3 erfasst werden. Transportable Metallsägen werden von einem künftigen Teil von IEC 62841-3 erfasst werden. Zuständig ist das DKE/K 514 "Elektrowerkzeuge" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 62841-3-10 Berichtigung 1:2017-11; VDE 0740-3-10 Berichtigung 1:2017-11 , DIN EN 62841-3-10:2016-08; VDE 0740-3-10:2016-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 62841-3-10:2023-05; VDE 0740-3-10:2023-05 .
Gegenüber DIN EN 62841-3-10 (VDE 0740-3-10):2016-08 und DIN EN 62841-3-10 Berichtigung 1 (VDE 0740-3-10 Berichtigung 1):2017-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Anforderung zur Deklaration der Schwingungsemissionen wurde gestrichen, da eine Schwingungsmessung für transportable Werkzeuge nicht erforderlich ist.