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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm gilt für Tischkreissägen mit einem gezahnten Blatt bis zu einem Sägeblattdurchmesser von 315 mm, zum Schneiden von Holz und ähnlichen Materialien, Kunststoffen und Nichteisenmetallen mit Ausnahme von Magnesium, die im Folgenden einfach als Säge oder Elektrowerkzeug bezeichnet werden können. Diese Berichtigung ergänzt den Abschnitt 23 und berücksichtigt die Verlängerung des dow (spätestes Datum, zu dem nationale Normen, die diesem Dokument entgegenstehen, zurückgezogen werden müssen) im europäischen Vorwort gemäß Schriftstück der CENELEC BT151/DG9775/DL (Entscheidung D151/C140) von September 2015 Zuständig ist das DKE/K 514 "Elektrowerkzeuge" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 62841-3-1:2018-08; VDE 0740-3-1:2018-08 .