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Norm [AKTUELL]
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Diese Grundnorm gilt für Einrichtungen zum Lichtbogenschweißen und für artverwandte Prozesse, die für den beruflichen Gebrauch durch Fachleute und für den Gebrauch durch Laien bebaut werden. Sie legt Verfahren für die Bewertung der Exposition von Schweißern gegenüber magnetischen Feldern fest, die durch Lichtbogenschweißen erzeugt werden. Sie deckt nichtthermische biologische Wirkungen im Frequenzbereich von 0 Hz bis 10 MHz ab und definiert genormte Prüfszenarien. In dieser Grundnorm werden keine Methoden für die Arbeitsplatzbewertung hinsichtlich der Gefährdungen durch elektromagnetische Felder definiert. Jedoch können die sich aus der Anwendung dieser Grundnorm ergebenden EMF Expositions-Daten bei der Arbeitsplatzbewertung hilfreich sein. Für Produkte, für die diese Norm gilt, können weitere Normen gelten. Insbesondere ist diese Norm weder dafür vorgesehen, elektromagnetische Verträglichkeit mit anderen Einrichtungen nachzuweisen, noch spezifiziert sie andere Produktsicherheitsanforderungen als jene, die sich speziell auf die Exposition von Personen durch elektromagnetische Felder beziehen. Zuständig ist das DKE/K 361 "Lichtbogenschweißeinrichtungen (Schmelzschweißen)" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.