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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Während Teil 1 der Reihe DIN EN 62751 die allgemeinen Grundsätze für die Berechnung der Leistungsverluste von Ventilen in jeder beliebigen Stromrichtertopologie darstellt, enthält dieser Teil 2 eine genaue Beschreibung des Verfahrens zur Berechnung der Leistungsverluste in den Ventilen eines HGÜ-Systems auf der Basis des "modularen Mehrstufen-Stromrichters", bei dem jedes Ventil im Stromrichter aus einer Anzahl unabhängiger, über zwei Anschlüsse steuerbarer Spannungsquellen in Reihenschaltung besteht. Diese Norm wurde in erster Linie für Bipolartransistoren mit isolierter Steuerelektrode (IGBT) erstellt, sie gilt aber auch als Leitfaden, wenn andere Typen von abschaltbaren Halbleiterbauelementen benutzt werden. Sie gilt nicht für Stromrichterventile von netzgeführten Stromrichtern in HGÜ-Systemen. Darüber hinaus sind die Leistungsverluste in anderen Betriebsmitteln einer HGÜ-Station als Stromrichterventile vom Anwendungsbereich dieser Norm ausgeschlossen. Im A1 zur Norm werden überwiegend die Allgemeinen Bedingungen und die Beschreibung der Durchlassverluste aktualisiert. Weiter wird die Beschreibung von Leistungsverlustmechanismen in MMC- Ventilen überarbeitet. Neu aufgenommen wurde der Anhang B mit einer Übersicht der "Empfohlenen Daten, die dem Verlustberechnungsbericht beizufügen sind".
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 62751-2:2015-08; VDE 0553-751-2:2015-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 62751-2:2024-07; VDE 0553-751-2:2024-07 .
Gegenüber DIN EN 62751-2 (VDE 0553-751-2):2015-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassungen der Normativen Verweisungen; b) Redaktionelle Anpassungen; c) ergänzende Erläuterungen der „Grundsätze der Verlustbestimmungen“; d) modifizierte Beschreibung der Berechnung der Stromrichterventile und der Verluste bei den „Eingabedaten für numerische Simulation“; e) Neuaufnahme des Unterabschnittes „Inhalt und Aufbau des Berichts zur Ventilverlustbestimmung“; f) editorielle Anpassungen im Abschnitt Leistungsverluste; g) Anpassung von Formelzeichen/Indizees; h) neu aufgenommen „Anlage B Empfohlene Daten, die dem Verlustberechnungsbericht beizufügen sind“; i) die Deutsche Fassung wurde in Abschnitt 3 an die aktuellen Standardtexte angepasst.