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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm wurde für die Besonderheiten der Bahnanwendungen erarbeitet, um die üblichen Normen zu ergänzen. Sie behandelt die allgemeinen, die sicherheitsrelevanten und die betrieblichen Anforderungen zusätzlich zu den oder anstelle der Anforderungen, die in IEC 61347-1, IEC 61347-2-3, IEC 61347-2-4, IEC 61347-2-5, IEC 61347-2-6 und IEC 61347-2-7 enthalten sind. Diese Norm legt die Leistungsmerkmale und konstruktiven Anforderungen sowie die zugehörigen Prüfungen für gleichstromversorgte elektronische Vorschaltgeräte fest, deren Anwendung die Versorgung von Leuchtstofflampen in Bahnfahrzeugen ist. Diese Anforderungen ersetzen jene in IEC 61347 für alle Anwendungen in Bahnfahrzeugen und präzisieren und ergänzen jene von IEC 61347 für die spezifischen Erfordernisse des Einsatzes in Bahnfahrzeugen. Diese Norm gilt für elektronische Vorschaltgeräte, die vorgeheizte Leuchtstofflampen ohne eingebauten Starter, röhrenförmig oder einseitig gesockelt, versorgen, entsprechend IEC 60081 beziehungsweise IEC 60901, und einen nicht einstellbaren Lichtstrom haben. Zuständig ist das DKE/UK 351.1 "Fahrzeuge" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50311:2004-01; VDE 0115-450:2004-01 .
Gegenüber DIN EN 50311 (VDE 0115-450):2004-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normative Verweisungen wurden auf IEC-Publikationen umgestellt und aktualisiert; b) Abschnitte 8.2.1.3 und 9.3.2.7: Der Wert wurde von "50 Hz" auf "50 Hz oder 60 Hz" erweitert; c) Abschnitte 8.2.3.1 und 9.3.4.1: Die festgelegte Höhe (0,7 mA) des Leckstroms aus EN 50311:2003 entfällt, Anstelle dessen wird auf die Norm (IEC 60598-1:2008, 10.3) verwiesen; d) Abschnitt 9.3.2.8: Tabelle 3 - Für Prüfspannungen zur Isolationsprüfung wird auf IEC 62497-1 referenziert, dies bewirkt eine Erweiterung der Bemessungsspannungshöhen; e) Abschnitt 9.3.4.1: Die Werte von R und C in Bild 3 (EN 50311:2003 R = 2000 Ω ± 100 Ω C = 112 nF ± 6 nF) entfallen; f) Neuer Anhang A (informativ): "Abstand zwischen Lampe und metallischer Halterung" (war vorher normativ in Abschnitt 8.2.4.4 der EN 50311:2003); g) Anhang H aus EN 50311:2003 entfällt.