Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Norm [AKTUELL]
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Die Internationale Elektrotechnische Normungsorganisation für Alarmanlagen und elektronische Sicherheitssysteme hat zusammen mit vielen staatlichen Organisationen, Prüfstellen und Geräteherstellern zur Sicherstellung der Interoperabilität zwischen den einzelnen Produkten einen gemeinsamen Rahmen für die Übertragung von Videoüberwachungssignalen festgelegt. Der Zweck des Übertragungssystems in einer Videoüberwachungsanlage besteht in der zuverlässigen Übertragung von Videosignalen zwischen verschiedenen Arten von Videoüberwachungsanlagen (en: Video Surveillance System, VSS), die bisher als CCTV-Einrichtungen für Sicherungs- und Überwachungsaufgaben bezeichnet wurden. Diese Norm IEC 62676-2-1 hat das Ziel, eine IP-Netzwerkschnittstelle für Geräte in Überwachungsanwendungen einzuführen. Im vorliegenden Teil dieser Norm ist ein Netzwerkprotokoll für die volle Interoperabilität von Videogeräten festgelegt. IEC 62676-1-1 und IEC 62676-1-2 legen die für die Netzwerkleistung geltenden Mindeststandards und die allgemeine Einhaltung von bestehenden, eingeführten internationalen Netzwerkstandards fest. Aufbauend auf diesen Grundlagen werden Protokolle festgelegt, mit deren Hilfe sich die volle Interoperabilität von Videogeräten erreichen lässt. Bei Überwachungsanwendungen müssen IP-Videogeräte genormte Protokolle verwenden, um folgende Funktionen erfüllen zu können: Videostreaming, Steuerung von Datenströmen, Ereignisbehandlung, Discovery, Fähigkeitsbeschreibung, Geräteverwaltung, PTZ-Steuerung, Zusatzeinrichtungen und andere Funktionen. Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.