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Die Spannungsqualität in Energieversorgungsnetzen gewinnt weltweit mehr und mehr an Bedeutung und wird üblicherweise durch Geräte zur Überwachung der Spannungsqualität bewertet. Die Internationale Norm IEC 62586-2 "Messung der Spannungsqualität in Energieversorgungssystemen - Teil 2: Funktionsprüfungen und Anforderungen an die Messunsicherheit" spezifiziert Funktionsprüfungen und Prüfungen bezüglich der Messunsicherheit, die zum Nachweis der Konformität der Messmethoden nach den Klassen A und S, wie in IEC 61000-4-30 "Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Teil 4-30: Prüf- und Messverfahren - Verfahren zur Messung der Spannungsqualität" definiert, vorgesehen sind. Die Norm IEC 62586-2 stellt somit eine Ergänzung zu der Internationalen Norm IEC 61000-4-30 dar. Der hier vorliegende Teil 2 der internationalen Normenreihe IEC 62586 "Messung der Spannungsqualität in Energieversorgungssystemen" spezifiziert funktionale Prüfungen und Anforderungen an die Messunsicherheit von Messgeräten, deren Funktionen das Messen, Überwachen und/oder Überprüfen von Netzqualitätskenngrößen in Energieversorgungsnetzen beinhalten, und deren Messmethoden (Klasse A oder KlasseS) in IEC 61000-4-30 definiert sind. Diese Internationale Norm gilt für Messgeräte zur Überwachung der Spannungsqualität in Energieversorgungsnetzen, die der Norm IEC 62586-1 entsprechen. Auf diese Internationale Norm kann aus anderen Produktnormen (zum Beispiel für digitale Störschreiber, Energiezähler, Schutzrelais oder Leitungsschutzschalter) verwiesen werden, in denen Geräte spezifiziert werden, die Netzqualitätsfunktionen nach Klasse A oder Klasse S beinhalten, wie in IEC 61000-4-30 festgelegt. Diese Anforderungen sind anwendbar in ein-, zwei- und dreiphasigen Wechselstrom-Versorgungsnetzen mit 50 Hz oder 60 Hz. Anforderungen bezüglich der Benutzerschnittstelle oder anderer Themen, die nicht das Messverhalten der Geräte betreffen, werden nicht in dieser Norm behandelt. Diese Norm behandelt ebenfalls nicht die Interpretation und die nachträgliche Bearbeitung der Messdaten, zum Beispiel durch geeignete Software. Messgeräte konform der Klasse A nach IEC 61000-4-30, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen: - Einhaltung der Betriebsmessunsicherheit nach Klasse A, ermittelt anhand der in Abschnitt 8 definierten Prüfungen. - Einhaltung der Funktionsprüfungen, definiert in Abschnitt 6, basierend auf den allgemeinen Anforderungen, definiert in Abschnitt 5. Eine Zusammenfassung der Typprüfungen ist in Tabelle 1 zusammengestellt. Das Prüfverfahren für Messgeräte konform der Klasse S der IEC 61000-4-30 ist identisch mit dem der Klasse A, wenn Klasse-A-Messmethoden implementiert sind (siehe Abschnitt 6). Es wird jedoch erwartet, dass Messbereich und Messunsicherheit die Anforderungen, die in IEC 61000-4-30 für Klasse-S-Messgeräte definiert sind, eingehalten werden oder diese noch übertreffen. Messgeräte, konform der Klasse S der IEC 61000-4-30, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen: Einhaltung der Betriebsmessunsicherheit nach Klasse S, ermittelt anhand der in Abschnitt 8 definierten Prüfungen. Einhaltung der Funktionsprüfungen, definiert in Abschnitt 7, basierend auf den allgemeinen Anforderungen, definiert in Abschnitt 5. Eine Zusammenfassung der Typprüfungen ist in Tabelle 2 zusammengestellt. Zuständig ist das DKE/UK 964.2 "Einrichtungen zum Messen / Überwachen der Netzqualität in elektrischen Energieverteilungsnetzen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 62586-2:2014-12; VDE 0415-2:2014-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 62586-2:2023-04; VDE 0415-2:2023-04 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 62586-2 Berichtigung 1:2019-01; VDE 0415-2 Berichtigung 1:2019-01 .
Gegenüber DIN EN 62586-2 (VDE 0415-2):2014-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Umsetzung der Änderungen der IEC 61000-4-30:2015, innerhalb von IEC 62586-2 bezüglich Aggregation, schnelle Spannungsänderungen sowie Höhe des Stromes, Oberschwingungsströme, Zwischenharmonische Ströme und Stromunsymmetrie; b) Einarbeitung des Corrigendums und Korrektur weiterer Fehler; c) Verbesserung und weitere Detaillierung des Anhang G (Anforderungen an die Prüfgeräte).