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Dieser Teil der Normenreihe DIN EN 62477 gilt für Leistungshalbleiter-Umrichtersysteme (PECS) und Einrichtungen, deren Teile für das elektronische Leistungsumrichten und elektronische Leistungsschalten, einschließlich der Vorrichtungen für Regelung, Schutz, Überwachung und Messung, deren Hauptzweck das Umrichten von Strom ist und die Bemessungsnetzspannung 1 000 V Wechselspannung oder 1 500 V Gleichspannung nicht überschreitet. Diese Internationale Norm hat nach IEC Guide 104 den Status einer Sicherheitsgruppennorm für Leistungshalbleiter-Umrichtersysteme und -einrichtungen für Energiequellen wie Sonne, Wind, Gezeiten, Wellen, Brennstoffzellen oder Ähnliches. Für PECS, für die es keine Produktnorm gibt, werden in dieser Norm die Mindestanforderungen für Sicherheitsaspekte angegeben. Diese Änderung ergänzt Anforderungen und Prüfungen zur Kurzschlussstromfestigkeit von PECS sowie einen Leitfaden zu deren Auslegung. Zuständig ist das DKE/K 331 "Leistungselektronik" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50178:1998-04; VDE 0160:1998-04 und teilweise DIN EN 62477-1 Berichtigung 1:2014-06; VDE 0558-477-1 Berichtigung 1:2014-06 , DIN EN 62477-1/A11:2015-05; VDE 0558-477-1/A11:2015-05 , DIN EN 62477-1:2013-04; VDE 0558-477-1:2013-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 62477-1:2024-09; VDE 0558-477-1:2024-09 .
Dieser Artikel wurde geändert durch: DIN EN 62477-1/A12:2021-10; VDE 0558-477-1/A12:2021-10
Gegenüber DIN EN 50178 (VDE 0160):1998-04, DIN EN 62477-1 (VDE 0558-477-1):2013-04, DIN EN 62477-1 Berichtigung 1 (VDE 0558-477-1 Berichtigung 1):2014-06 und DIN EN 62477-1/A11 (VDE 0558-477-1/A11):2015-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Definition 3.35 unbeeinflusster Kurzschlussstrom wurde angepasst. b) Neu hinzugefügt wurden die Begriffe: bedingter Kurzschlussstrom, strombegrenzende Schutzeinrichtung, kleinster erforderlicher unbeeinflusster Kurzschlussstrom, Überstromschutzeinrichtung OCPD, Stoßstromfestigkeit, Kurzschluss-Schutzeinrichtung SCPD, Kurzzeitstromfestigkeit. c) In Abschnitt 4 "Schutz gegen Gefährdungen" wurden die Unterabschnitte "Fehlerbedingungen und außergewöhnliche Bedingungen" und "Kurzschluss- und Überstromschutz" angepasst. d) In Abschnitt 5 "Anforderungen an Prüfungen" sind die Unterabschnitte "Prüfbestimmungen" und "Prüfung des unsachgemäßen Betriebs" in den Bereichen "Annahmebedingungen" und "Prüfung Kurzzeitstromfestigkeit (Icw) (Typprüfung)" überarbeitet worden. e) Die Informationen zur Auswahl im Abschnitt 6 "Anforderungen an Informationen und Aufschriften" wurden aktualisiert. f) Neu aufgenommen wurde Anhang N "Leitfaden hinsichtlich der Kurzschlussstromfestigkeit", in dem die "Koordination der Kurzschlussfestigkeit" beschrieben, eine "Anleitung für die Festlegung von Kurzschlussstrom und Kurzschluss-Schutzeinrichtung" gegeben, und die "Kurzschlussbemessung und Prüfung von Einzelfehlerbedingungen" definiert ist, schließlich ein "Leitfaden für die Kurzschlussanalyse" hinzugefügt ist.