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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Umweltbewusstes Gestalten (ECD) wird innerhalb der Grenzen durchgeführt, die durch rechtliche und von Interessensberechtigten gestellte Anforderungen gesetzt werden. Solche Anforderungen sollen regelmäßig überprüft werden, sodass relevante Änderungen durch die Organisation (Definition siehe ISO 9000, 3.3.1), die die ECD durchführt, erfasst werden. In diesem Entwurf für eine Internationale Norm wird ein allgemeines Verfahren beschrieben, um Umweltaspekte in Gestaltungs- und Entwicklungsprozesse von elektrischen und elektronischen Produkten und Systemen zu integrieren, einschließlich der Kombination von Produkten, der Materialien und Komponenten aus denen sie bestehen. Darüber hinaus können produktgruppenspezifische Anforderungen in weiteren (produktspezifischen) Normen oder Leitfäden behandelt werden, die im Einklang mit dieser Norm sind. Ausgehend von den in diesem Norm-Entwurf beschriebenen grundlegenden Anforderungen des umweltbewussten Gestaltens (ECD), die von der Organisation umgesetzt werden müssen, wird der ECD-Prozess als integraler Bestandteil des Produktgestaltungs- und Entwicklungsprozesses beschrieben, wie er als betriebliche Basis umzusetzen ist. Zuständig ist das K 191 "Umweltschutz und Nachhaltigkeit" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 62430:2022-10; VDE 0042-2:2022-10 .