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DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) behandelt den Schutz gegen physikalische Schäden und vor Verletzungen von Lebewesen durch Berührungs- und Schrittspannungen in und in unmittelbarer Nähe einer baulichen Anlage. Als hauptsächliches und wirkungsvollstes Mittel zum Schutz von baulichen Anlagen gegen physikalische Schäden wird das Blitzschutzsystem (LPS) betrachtet. Es besteht gewöhnlich sowohl aus einem äußeren als auch aus einem inneren Blitzschutzsystem. Ein äußeres Blitzschutzsystem wird vorgesehen, um: a) einen Blitzeinschlag in die bauliche Anlage abzufangen (mit einer Fangeinrichtung); b) den Blitzstrom sicher in Richtung Erde abzuleiten (unter Verwendung einer Ableitungseinrichtung); c) den Blitzstrom in der Erde zu verteilen (unter Verwendung einer Erdungsanlage). Ein inneres Blitzschutzsystem verhindert eine gefährliche Funkenbildung innerhalb der baulichen Anlage entweder durch Anwendung des Potentialausgleichs oder eines Trennungsabstands (und damit einer elektrischen Trennung) zwischen den Bauteilen eines äußeren Blitzschutzsystems (wie in 3.2 festgelegt) und anderen elektrisch leitenden Elementen innerhalb der baulichen Anlage. Hauptsächlich werden Schutzmaßnahmen gegen Verletzungen von Lebewesen durch Berührungs- und Schrittspannungen vorgesehen, um: 1. den gefährlichen Stromfluss durch Körper durch Isolierung freiliegender leitender Teile und/oder durch Erhöhung des spezifischen Widerstands der oberen Bodenschicht zu verringern; 2. das Auftreten gefährlicher Berührungs- und Schrittspannungen durch physikalische Absperrungen und/oder Warnhinweise zu verringern. Bereits in der Entwurfsphase einer neuen baulichen Anlage sollten Art und Anordnung eines Blitzschutzsystems sorgfältig berücksichtigt werden und dabei der größte Nutzen aus elektrisch leitenden Teilen der baulichen Anlage gezogen werden. Das erleichtert die Konstruktion und die Ausführung einer integrierten Installation, der ästhetische Gesamteindruck wird verbessert und die Wirksamkeit des Blitzschutzsystems kann mit geringsten Kosten und geringstem Aufwand erhöht werden. Wenn die Bauausführung auf dem Baugelände begonnen hat, kann der Zugang zum Erdboden und eine geeignete Nutzung der Stahlbewehrung des Fundamentes zur Schaffung einer wirksamen Erdung bereits nicht mehr möglich sein. Deshalb sollten der spezifische Bodenwiderstand und die Bodenbeschaffenheit in einer möglichst frühen Projektierungsstufe berücksichtigt werden. Diese Informationen sind für die Konstruktion einer Erdungsanlage grundlegend und können die Projektierung des Fundamentes der baulichen Anlage beeinflussen. Damit das beste Ergebnis bei geringsten Kosten erreicht wird, sind regelmäßige Beratungen zwischen den Planern und Errichtern des Blitzschutzsystems, den Architekten und Bauunternehmern wichtig. Wenn Blitzschutz an einer bestehenden baulichen Anlage nachzurüsten ist, sollten alle Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass der Blitzschutz den Grundsätzen dieser Norm entspricht. Bei der Planung der Art und Anordnung des Blitzschutzsystems sollten die Gegebenheiten der bestehenden baulichen Anlage berücksichtigt werden. Zuständig ist das K 251 "Blitzschutzanlagen und Blitzschutzbauteile" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Gegenüber DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2006-10, DIN EN 62305-3 Berichtigung 1 (VDE 0185 3053 Berichtigung 1):2007-06 und DIN EN 62305-3/A11 (VDE 0185-305-3/A11):2009-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt Begriffe überarbeitet. b) Umfangreiche Ergänzungen zum Thema Fangeinrichtungen. c) Umfangreiche Ergänzungen zum Thema Ableitungseinrichtungen. d) Überarbeitung des Abschnitts zum Thema Erdungsanlage. e) Ergänzungen zum Thema Blitzschutz-Potentialausgleich. f) Grundlegende Änderungen zum Thema Trennungsabstand. g) Neue Festlegungen zum Thema Schutzmaßnahmen gegen Berührungs- und Schrittspannungen. h) Anhang C enthält grundlegende Änderungen zur Bewertung des Trennungsabstandes. Es wurden teilweise Inhalte aus DIN EN 62305-3 Beiblatt 1 (VDE 0185-305-3 Beiblatt 1):2009-10 übernommen. i) Anhang D enthält umfangreiche Änderungen und neue Aussagen für explosionsgefährdete bauliche Anlagen. j) Anhang E wurde überarbeitet und ergänzt.