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Norm [AKTUELL]
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Diese Anwendersicherheitsnorm befasst sich mit Mikrobrennstoffzellen-Energiesystemen, Mikrobrennstoffzellen-Energieeinheiten und Brennstoffkartuschen, die tragbar oder leicht per Hand zu transportieren sind und eine Ausgangsspannung von bis zu DC 60 V sowie eine Leistungsabgabe von bis zu 240 VA besitzen. Tragbare Brennstoffzellensysteme, die diese elektrischen Ausgangswerte überschreiten, werden in IEC 62282-5-1 behandelt. Daher werden von außen zugängliche Stromkreise als Stromkreise mit Schutz-Kleinspannung (SELV) nach IEC 60950-1:2005 vorausgesetzt und als Stromkreise mit begrenzter Leistung, sofern die Übereinstimmung mit IEC 60950-1:2005, 2.5 nachgewiesen wurde. Mikrobrennstoffzellen-Energiesysteme oder -Energieeinheiten, die interne Stromkreise mit mehr als DC 60 V oder 240 VA besitzen, sollten nach den besonderen Kriterien der IEC 60950-1:2005 getrennt bewertet werden. Diese Norm stellt Anforderungen an alle Mikrobrennstoffzellen-Energiesysteme, -Energieeinheiten und Brennstoffkartuschen auf, um einen angemessenen Sicherheitsgrad bei normaler Benutzung, vernünftigerweise absehbarer Fehlanwendung und dem Transport dieser Geräte durch den Anwender sicherzustellen. Die Brennstoffkartuschen, die von dieser Norm abgedeckt werden, sind nicht für eine Wiederbefüllung durch den Anwender vorgesehen. Brennstoffkartuschen, die durch den Hersteller oder durch ausgebildete Techniker nachgefüllt werden, müssen allen Anforderungen dieser Norm genügen. Diese Produkte sind nicht für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen, wie in IEV 426-03-01 definiert. Die Abschnitte 1 bis 7 in dieser Norm betreffen Direkt-Methanolbrennstoffzellen, in denen Methanol oder Methanol-Wasser-Gemische als Brennstoff zum Einsatz kommen und spezifische Anforderungen an Direkt-Methanolbrennstoffzellen, in denen Protonenaustauschmembranen (PEM) zum Einsatz kommen. Darüber hinaus beinhaltet die Norm grundsätzliche Anforderungen, die auf alle Brennstoffzellentechnologien und alle Brennstoffe anwendbar sind, die in den Abschnitten A bis H behandelt werden. Der Hersteller kann Brennstoffe, Werkstoffe, Entwürfe oder Konstruktionen in Betracht ziehen, die nicht speziell in dieser Norm behandelt werden. Diese Alternativen sollten hinsichtlich ihrer Eignung bewertet werden, um ein gleichwertiges Sicherheitsniveau, verglichen mit dem in dieser Norm, zu erreichen. Damit kann die Norm auch bei weiterentwickelten Brennstoffen eine gute Grundlage bilden. Zuständig ist das K 384 "Brennstoffzellen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument wurde teilweise ersetzt durch DIN EN IEC 62282-6-106:2024-12; VDE 0130-6-106:2024-12 , DIN EN IEC 62282-6-107:2024-12; VDE 0130-6-107:2024-12 .
Dieser Artikel wurde geändert durch: DIN EN 62282-6-100/A1:2013-08; VDE 0130-6-100/A1:2013-08