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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm legt Anforderungen an fabrikfertige, metallgekapselte Schaltanlagen für Wechselstrom bei Bemessungsspannungen über 1 kV bis einschließlich 52 kV für Innenraum- und Freiluftaufstellung und für Betriebsfrequenzen bis einschließlich 60 Hz fest. Die Kapselungen können fest eingebaute oder herausnehmbare Bauteile enthalten und können zur Isolation mit Fluiden (Flüssigkeit oder Gas) gefüllt sein. Obwohl diese Norm vorrangig für Dreiphasennetze vorgesehen ist, kann sie auch für Einphasen- oder Zweiphasennetze angewendet werden. Diese Norm definiert mehrere Kategorien von metallgekapselten Schaltanlagen, die sich unterscheiden durch die Auswirkungen auf die Erhaltung des Netzbetriebes im Falle der Instandhaltung von Schaltanlagen und die Notwendigkeit und den Aufwand bei der Instandhaltung der Betriebsmittel. Die Sicherheit einer Anlage ist das Ergebnis von Konstruktion, Ausführung und Koordination der Produkte, Errichtung und Betrieb. Für metallgekapselte Schaltanlagen mit gasgefüllten Schotträumen wird der Konstruktionsdruck auf maximal 300 kPa (Überdruck) begrenzt. Gasgefüllte Schotträume mit einem Konstruktionsdruck über 300 kPa (Überdruck) sollten nach IEC 62271-203 konstruiert und geprüft werden. An metallgekapselte Schaltanlagen für Sonderzwecke, zum Beispiel in entzündlicher Atmosphäre, im Bergbau oder an Bord von Schiffen, können zusätzliche Anforderungen gestellt werden. Bauteile, die in metallgekapselten Schaltanlagen enthalten sind, müssen nach den für sie geltenden Bestimmungen konstruiert und geprüft werden. Diese Norm ergänzt die Bestimmungen der einzelnen Bauteile hinsichtlich ihres Einbaus in Schaltanlagen. Diese Norm schließt nicht aus, dass weitere Betriebsmittel in ein und derselben Kapselung enthalten sein können. In einem derartigen Fall muss jeder mögliche Einfluss dieses Betriebsmittels auf die Schaltanlage in Betracht gezogen werden. Für Schaltanlagen mit Isolierstoff-Kapselung gilt IEC 62271-201. Diese Norm kann metallgekapselte Schaltanlagen für Spannungen über 52 kV, luftisoliert bei atmosphärischem Druck, einschließen, jedoch sind die Isolationspegel nach IEC 62271-1 zu beachten. Gegenüber DIN EN 62271-200 (VDE 0671-200):2004-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Definitionen, Klassifikationen und Prüfmethoden wurden genauer festgelegt; b) Kategorien LSC2A und LSC2B wurden klarer beschrieben und LSC2C wurde eine eigene Definition zugewiesen; c) bestimmte Bemessungswerte wurden für Erdfehler eingeführt (4.5 bis 4.7); d) feststoffisolierte Hochspannungsteile werden nicht mehr als eigene Schotträume betrachtet; e) ein optionaler Bemessungswert "Kabelprüfspannung" und die zugehörigen Anforderungen und Typprüfungen wurden eingeführt; f) zum Nachweis der Lichtbogenklassifikationen, falls vom Hersteller angegeben, wird eine genauere Anleitung gegeben bezüglich des Prüfaufbaus, der Raumnachbildung und der Lichtbogenzündung; g) eine einphasige Zündung Leiter gegen Erde ist ebenfalls in die Lichtbogenprüfung aufgenommen worden; h) die Anhänge A und B wurden in Anhang AA und BB umbenannt. Die Prüfschärfe der Lichtbogenprüfungen wurde ohne Änderungen beibehalten. Zuständig ist das UK 432.2 "Typgeprüfte Hochspannungs-Schaltanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 62271-200:2004-10; VDE 0671-200:2004-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 62271-200:2023-04; VDE 0671-200:2023-04 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 62271-200 Berichtigung 1:2016-01; VDE 0671-200 Berichtigung 1:2016-01 .
Gegenüber DIN EN 62271-200 (VDE 0671-200):2004-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Definitionen, Klassifikationen und Prüfmethoden wurden genauer festgelegt; b) Kategorien LSC2A und LSC2B wurden klarer beschrieben und LSC2 wurde eine eigene Definition zugewiesen; c) bestimmte Bemessungswerte wurden für Erdfehler eingeführt (4.5 bis 4.7); d) feststoffisolierte Hochspannungsteile werden nicht mehr als eigene Schotträume betrachtet; e) ein optionaler Bemessungswert "Kabelprüfspannung" und die zugehörigen Anforderungen und Typprüfungen wurden eingeführt; f) zum Nachweis der Lichtbogenklassifikationen, falls vom Hersteller angegeben, wird eine genauere Anleitung gegeben bezüglich des Prüfaufbaus, der Raumnachbildung und der Lichtbogenzündung; g) eine einphasige Zündung Leiter gegen Erde ist ebenfalls in die Störlichtbogenprüfung aufgenommen worden; h) die Anhänge A und B wurden in Anhang AA und Anhang BB umbenannt. i) Insbesondere folgende Typprüfungen wurden präzisiert: 6.101.2 Prüfungen zum Nachweis des Ein- und Ausschaltvermögens der eingesetzten Schaltgeräte - Prüfanforderungen für Hauptschaltgeräte Für Lastschalter-Sicherungskombinationen nach IEC 62271-105 entfällt Prüfschaltfolge TDIWmax; Prüfschaltfolge TDIto wurde neu aufgenommen. 6.101.3 Prüfungen zum Nachweis des Ein- und Ausschaltvermögens der eingesetzten Schaltgeräte - Prüfanforderungen für Erdungsfunktionen Wenn die Erdung der Hauptstrombahn über ein Hauptschaltgerät in Verbindung mit einem nicht einschaltfesten Erdungsschalter (Klasse E0) erfolgt, wird eine der Betriebsweise entsprechenden Prüfschaltfolge vorgesehen. 6.102 Prüfungen zum Nachweis der mechanischen Funktionstüchtigkeit der eingesetzten Schaltgeräte und der herausnehmbaren Einschübe Die Prüfsequenzen und Prüfparameter wurden detailliert. 6.106 Störlichtbogenprüfung Die Prüfkriterien wurden nicht geändert; einige Parameter wurden detailliert. Die Raumnachbildung lässt mehr Freiheit im Hinblick auf die Aufstellungsbedingungen zu. 6.2.101 Kabelprüfung Das Prüfverfahren wurde im Einzelnen festgelegt. Die Prüfschärfe der Störlichtbogenprüfungen wurde ohne Änderungen beibehalten.