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Norm [AKTUELL]
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Die Norm legt das grundlegende Betriebsverhalten und die Sicherheitsanforderungen für einzelne Produkte und Einzelteile fest, die in automatische Prüfsysteme für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen mit Versorgungsspannungen bis 1 000 V eingebaut sind. Sie legt auch die geforderte Funktionalität eines vollständigen automatischen Prüfsystems für eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage fest. Die Norm ist für Prüfsysteme anwendbar, die aus einer Anzahl von Notleuchten mit Einzelbatterie oder aus einer Zentralbatterie mit den dazugehörigen Notleuchten bestehen. Manuelle Prüfeinrichtungen, die auf manuelle Betätigung und/oder Sichtkontrolle des Zustandes der Lampe angewiesen sind, gehören nicht zum Anwendungsbereich dieser Norm. Für die Norm ist das UK 521.4 "Leuchten" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 62034:2007-06; VDE 0711-400:2007-06 .
Gegenüber DIN EN 62034 (VDE 0711-400):2007-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die wichtigsten Änderungen betreffen die verbesserte Darstellung der Anforderungen in den verschiedenen Abschnitten, die nachfolgend aufgeführten Anforderungen und Prüfungen und die Aktualisierung der Normativen Verweisungen. b) 4.2: Die Überwachung der Zeitgeberschaltung im Störfall ist konkretisiert. c) 4.3: Funktionsanforderungen an ein Automatische Prüfsystem (ATS) durch Nennung der unterschiedlichen ATS-Typen P, ER, PER und PERC ergänzt mit Hinweis auf den erläuternden Anhang B. d) 4.4.2: Prüfung zur Auswirkung eines Kommunikationsfehler zwischen den Teilen eines Leuchtensystem mit Einzelbatterie (3.3) bzw. wischen Teilen eines zentral versorgten Leuchtensystem (3.4) konkretisiert. e) 4.4.4: Den Ausfall von Bauteilen und deren Wirkung auf Steuersignale und Notbetrieb in Bezug auf Anforderungen von IEC 61347-1 gesetzt. f) 4.4.7: Hinweis auf notwendige Prüfung und Dokumentation der System-Software eingefügt. g) 5.1 und 5.2: Funktionsprüfung und Dauerprüfung um Hinweise zu notwendigen Verschiebungen des Prüfzeitraums oder Störungen während des Prüfzeitraums ergänzt. h) 6.2.2: Funktion des Zeitgebers um Hinweis auf seine Relevanz für Dauer des Prüfintervalls und der Prüffunktion ergänzt. i) 6.3.2.2: Forderung nach Information des Hersteller zur Einstellung des Systems, dass sich benachbarte Leuchten nicht gleichzeitig "in Prüfung" befinden, ergänzt. j) 6.3.3.4: Hinweis auf notwendige Information durch den Hersteller zu kleinsten Batteriespannung für die Eingeschränkte Dauerprüfung eingefügt. k) 7.1: Prüfbedingungen für Anzeige und Aufzeichnung der Prüfergebnisse sind ergänzt.