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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument behandelt die technischen Anforderungen an ortsfeste Gurtförderer und Systeme nach 3.1 bis 3.2.4, die für die stetige Förderung von Schüttgut ausgelegt sind. Die behandelten Phasen der Lebensdauer umfassen die Gestaltung, die Einrichtung, den Betrieb, die Instandhaltung und die Reinigung. Dieses Dokument gilt nicht für: a) den Einsatz im untertägigen Kohlebergbau und Braunkohletagebau; b) den Einsatz für den Personentransport; c) schwimmende, baggernde und schiffsmontierte Strukturen, die den Förderer stützen; d) biologische und chemische Gefahren durch die Handhabung von Lebensmitteln und Pharmazeutika; e) die Gestaltung des Tragwerks, das nicht Teil eines Förderers ist; f) Einwirkungen durch Wind; g) Gefährdungen, die sich aus der Handhabung von speziell gefährlichen Materialien (zum Beispiel Sprengstoffe, strahlendes Material) ergeben; h) Gefährdungen, die sich durch den Kontakt mit oder das Einatmen von gefährdenden Flüssigkeiten, Gasen, Nebeln, Dämpfen und Stäuben ergeben; i) biologische und mikrobiologische Gefährdungen (durch Viren oder Bakterien); j) Gefährdungen, verursacht durch ionisierende Strahlungsquellen; k) Förderer, die einen laufenden Gurt als Fördermittel verwenden, dessen gesamte Oberfläche nicht gänzlich aus Gummi oder Polymeren besteht; l) Gefährdungen, die mit der Einbindung von Gurtförderern an andere Maschinen verbunden sind. Die Sicherheitsanforderungen dieses Dokuments gelten für Einrichtungen und Systeme, die nach dem Erscheinungsdatum dieses Dokuments auf den Markt gebracht wurden. Die Richtlinie 2014/34/EG für Einrichtungen und Schutzsysteme, die für den Gebrauch in explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen sind, kann sich auf Maschinen und Einrichtungen beziehen, die von dieser Europäischen Norm abgedeckt werden. Es ist nicht vorgesehen, dass das vorliegende Dokument vollständig mit den Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2014/34/EG übereinstimmen muss. Dieses Dokument (EN 620:2021) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 148 "Stetigförderer und Systeme - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR gehalten wird. Gegenüber DIN EN 620:2011-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde präzisiert; b) Normative Verweisungen wurden aktualisiert; c) Definitionen wurden hinzugefügt; d) Liste der signifikanten Gefährdungen wurde aktualisiert und in einen informativen Anhang verschoben; e) die Sicherheitsanforderungen wurden an vielen Stellen aktualisiert; f) neuer normativer Anhang zur Festlegung des Performance Levels; g) neue Anforderungen in Bezug auf die Geräuschminderung; h) neuer Anhang ZA in Übereinstimmung mit der Vorlage für harmonisierte Maschinennormen; i) die Harmonisierung in Bezug auf die EMV-Verordnung wurde gestrichen. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-22-31 AA "Stetigförderer" im Fachbereich "Fördertechnik" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Stetigförderern für Schüttgut sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 620:2011-07 .
Gegenüber DIN EN 620:2011-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde präzisiert; b) Normative Verweisungen wurden aktualisiert; c) Definitionen wurden hinzugefügt; d) Liste der signifikanten Gefährdungen wurde aktualisiert und in einen informativen Anhang verschoben; e) die Sicherheitsanforderungen wurden an vielen Stellen aktualisiert; f) neuer normativer Anhang zur Festlegung des Performance Levels; g) neue Anforderungen in Bezug auf die Geräuschminderung; h) neuer Anhang ZA in Übereinstimmung mit der Vorlage für harmonisierte Maschinennormen; i) die Harmonisierung in Bezug auf die EMV-Verordnung wurde gestrichen.