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Norm [AKTUELL]
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Die vorliegende Norm gilt für Systemprüfungen für Anlagen zur Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ), die aus einem Sende-Anschlusspunkt und einem Empfangs-Anschlusspunkt bestehen, die jeweils an ein Wechselstromsystem angeschlossen sind. Die in der vorliegenden Norm festgelegten Prüfungen beruhen auf bidirektionalen monopolaren und bipolaren HGÜ-Anlagen, die aus einem Sende-Anschlusspunkt und einem Empfangs-Anschlusspunkt bestehen, die jeweils an ein Wechselstromsystem angeschlossen sind. Die Prüfanforderungen und Abnahmekriterien für Kurzkupplungen sollten vereinbart werden. Für Sonderfunktionen oder für ein besonderes Betriebsverhalten, die/das für spezielle Projekte gefordert werden/wird, sollten nach den Anforderungen der technischen Spezifikation zusätzliche Prüfaspekte hinzugefügt werden, die in der vorliegenden Norm nicht enthalten sind. Mehrpunktsysteme und Wechselrichter mit Spannungszwischenkreis werden in dieser Norm nicht behandelt. Für HGÜ-Monopolanlagen gilt die Norm mit Ausnahme der bipolaren Prüfungen. Diese Norm dient nur als Leitfaden für Systemprüfungen für HGÜ-Anlagen. Sie gibt möglichen Anwendern eine Anleitung für die Planung der Maßnahmen zur Inbetriebnahme. Die im Leitfaden beschriebenen Prüfungen sind mitunter nicht für alle Projekte anwendbar, sie geben aber einen Bereich möglicher Prüfungen an, die in Betracht gezogen werden sollten. Deshalb sollten Projektierungsstellen nach Möglichkeit ein eigenes Prüfprogramm auf der Grundlage dieses Leitfadens aufstellen und im Voraus die Verantwortungsbereiche für verschiedene Aufgaben/Prüfungen zwischen den beteiligten Organisationen (zum Beispiel Anwender, Lieferant, Hersteller, Betreiber, Käufer und so weiter) für jedes spezielle Projekt zuweisen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 61975:2017-11; VDE 0553-975:2017-11 .
Gegenüber DIN EN 61975 (VDE 0553-975):2017-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) redaktionelle Anpassungen; b) Ergänzung und Überarbeitung der Begriffe; c) Abschnitt 4 komplett überarbeitet mit Beschreibung der „Ziele der Systemüberprüfungen“; d) im Abschnitt „Prüfung der Stromrichterstation“ wurden die Umweltspezifikationen, die Prüfungen der Stromrichtergruppe, Betrieb der Blindleistung, Leerlaufprüfung angepasst; e) die Bedingungen für die Prüfungen der Übertragungsprüfung wurden redaktionell überarbeitet und festgelegt und vorgegeben; f) Abschnitt 2 wurde an den aktuellen Standardtext angepasst.